Diese Seite auf Facebook empfehlenDiese Seite auf Twitter empfehlenDiese Seite per E-Mail empfehlenSeite vorlesen Getränkesteuer BeschreibungSeit dem 1.1.1994 dürfen die Gemeinden in Niedersachsen nach den Regelungen des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (§ 3 Abs. 3 NKAG) Getränkesteuer nicht mehr erheben. Anschrift und Erreichbarkeit Getränkesteuer Kontakt E-Mail-Adresse: steuerabteilung@braunschweig.de KontaktOrganisationseinheiten Gewerbesteuer, Vergnügungssteuer