Seite vorlesen Getränkesteuer BeschreibungSeit dem 1.1.1994 dürfen die Gemeinden in Niedersachsen nach den Regelungen des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (§ 3 Abs. 3 NKAG) Getränkesteuer nicht mehr erheben. KontaktOrganisationseinheiten Abteilung Steuern Gewerbesteuer, Vergnügungssteuer