Anlagen zur Feuerbestattung Anzeige Inbetriebnahme

* Anlagen zur Feuerbestattung Anzeige Inbetriebnahme
* schriftliche Anzeige notwendig
* muss mindestens einen Monat vor Inbetriebnahme angezeigt werden

Beschreibung

Als Betreiber einer Anlage zur Feuerbestattung haben Sie diese der zuständigen Behörde spätestens einen Monat vor der Inbetriebnahme anzuzeigen. Die zuständige Behörde prüft die Anzeige und erfasst die Anlage in ihrem Anlagenkataster.

Details

Kontakt

Erläuterungen und Hinweise