Genehmigung zum Abbau von Bodenschätzen: Erteilung
Beschreibung
Wer Bodenschätze wie Kies, Sand, Mergel, Ton, Lehm, Moor oder Steine abbauen möchte, benötigt eine Genehmigung der zuständigen Stelle, sofern die abzubauende Fläche größer als 30 m² ist.
Zusätzliche Informationen und Ansprechpartner/-innen zum Thema finden Sie auf der Internetseite der Unteren Naturschutzbehörde.