Genehmigung zum Abbau von Bodenschätzen: Erteilung

Beschreibung

Wer Bodenschätze wie Kies, Sand, Mergel, Ton, Lehm, Moor oder Steine abbauen möchte, benötigt eine Genehmigung der zuständigen Stelle, sofern die abzubauende Fläche größer als 30 m² ist. 

Zusätzliche Informationen und Ansprechpartner/-innen zum Thema finden Sie auf der Internetseite der Unteren Naturschutzbehörde.

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