Baustellenfonds

Beschreibung

Im Rahmen von Tiefbaumaßnahmen der Stadt Braunschweig sowie dem geplanten Stadtbahnausbau der Braunschweiger Verkehrs-GmbH können betroffenen Gewerbebetrieben, deren Erreichbarkeit aufgrund ihrer räumlichen Lage zur Baumaßnahme unmittelbar oder in erheblichem Maße durch diese eingeschränkt ist, Unterstützungsleistungen gewährt werden. Die freiwilligen Unterstützungsleistungen werden von der Stadt Braunschweig ohne rechtliche Verpflichtung an Gewerbebetriebe gezahlt, deren wirtschaftliche Lage durch die Baumaßnahme in einschneidender oder existenzbedrohender Weise beeinträchtigt wird. Sofern den Betrieben ein anderweitiger Rechtsanspruch auf Entschädigung zusteht, werden keine freiwilligen Unterstützungsleistungen gezahlt bzw. müssen diese zurückgezahlt werden.

Antragsberechtigt sind Inhaberinnen und Inhaber von kleinen und mittleren Gewerbebetrieben, die durch die Baustelle unmittelbar belastet sind. Der Antrag muss gestellt werden, bevor der Gewerbebetrieb wieder uneingeschränkt erreichbar ist. Auf die Gewährung von Leistungen aus dem Fonds besteht kein Rechtsanspruch.

Gemäß der Richtlinie der Stadt Braunschweig für freiwillige Unterstützungsleistungen bei umfangreichen Tiefbauarbeiten - Baustellenfonds – ist eine Voraussetzung für die Erbringung von Förderleistungen aus dem Baustellenfonds, dass entsprechende Haushaltsmittel bereitstehen (siehe 5.4). 

Aufgrund der aktuellen städtischen Haushaltssituation stehen seit dem 01.01.2025 in dem vom Rat beschlossenen Haushaltsplan für die Jahre 2025/2026 keine Haushaltsmittel für den Baustellenfonds zur Verfügung. Eine Bewilligung von Anträgen ist deshalb derzeit nicht möglich.

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