Gesundheit & Sicherheit
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Reservieren Sie sich online einen Termin zur Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz.
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Für Reisen in die Staaten des Schengener Abkommens kann die Mitnahme von ärztlich verschriebenen Betäubungsmitteln erfolgen, sofern eine vom behandelnden Arzt ausgefüllte Bescheinigung nach Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens mitgeführt wird.