Winterdienst

Winterdienst auf Gehwegen

Auf öffentlichen Gehwegen sind die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke für den Winterdienst zuständig! *

Im Mietvertrag wird diese Aufgabe häufig auf die Mieterinnen und Mieter übertragen.

Zur Ausgestaltung des Winterdienstes informiert Sie unser neuer Winterdienst-Flyer:

Für alle Fragen rund um den Winterdienst steht Ihnen die ALBA Braunschweig GmbH gerne zur Verfügung:

Ein paar Antworten haben wir auch hier für Sie zusammengestellt: Fragen & Antworten (Öffnet in einem neuen Tab).

* Genauer gesagt:

Diese Winterdienstpflicht gilt für öffentliche Gehwege und auch für sog. "kombinierte Geh- und Radwege", nicht aber für Radwege und Straßen.

Dies gilt für alle Eigentümerinnen und Eigentümer inklusive Erbbauberechtigte und sog. Nießbrauchende, also für alle, für die im Grundbuch ein Nutzungsrecht an dem betreffenden Grundstück eingetragen ist.

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