Auslegung der Jahresabschlüsse kleiner Kapitalgesellschaften gemäß § 158 i. V. m. § 157 NKomVG und § 36 EigBetrVO
Bekanntmachung vom 19. Oktober 2026
Öffentliche Bekanntmachung
Die Testate und Beschlüsse zum jeweiligen Jahresabschluss der
- skbs.digital GmbH (2025)
- Kraftverkehr Mundstock GmbH (2025)
- Wohnstätten-GmbH Braunschweig (2025)
- Struktur-Förderung Braunschweig GmbH (2025)
sind ab heute für die Dauer von zwei Wochen am Rathaus, Platz der Deutschen Einheit 1, ausgehängt.
Der Jahresabschluss und der Lagebericht können im Internet auf der Homepage der Stadt Braunschweig unter
https://www.braunschweig.de/haushalt
eingesehen werden.
Stadt Braunschweig, Fachbereich Finanzen
skbs.digital GmbH (2025)
Bekanntmachung des Ergebnisses der Jahresabschlussprüfung sowie des Jahresabschlussergebnisses der skbs.digital GmbH für das Geschäftsjahr 2025
Gemäß § 36 der Eigenbetriebsverordnung (EigBetrVO) vom 12. Juli 2018 (Nds. GVBl. S. 161 ff.) werden
- der Abschlussvermerk des Referates Rechnungsprüfungsamt vom 16. Juni 2026 sowie
- die von der Gesellschafterversammlung der skbs.digital GmbH in der Sitzung am 11. August 2026 bezüglich des Jahresabschlusses 2025 gefassten Beschlüsse
veröffentlicht:
I. Abschlussvermerk
Stadt Braunschweig
Referat Rechnungsprüfungsamt
Abschlussvermerk des Referats Rechnungsprüfungsamt
§ 34 Abs. 1 EigBetrVO, § 36 Abs. 1 EigBetrVO
skbs.digital GmbH - Jahresabschlussprüfung 2025
§§ 316 ff. HGB, § 53 HGrG, § 158 Abs. 1 Satz 1 NKomVG i. V. m. § 157 NKomVG und §§ 29 ff. EigBetrVO
Der mit der Jahresabschlussprüfung 2025 beauftragte Abschlussprüfer hat nach dem Ergebnis seiner Prüfung keine Einwendungen erhoben und unter dem 30. April 2026 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk nach § 322 HGB erteilt.
Ergänzende Feststellungen hält das Referat Rechnungsprüfungsamt nicht für erforderlich.
Braunschweig, 16. Juni 2026
gez. Schultz
Schultz
Siegel
II. Beschlüsse der Gesellschafterversammlung
Die Gesellschafterversammlung der skbs.digital GmbH hat in ihrer Sitzung am 11. August 2026 zum Jahresabschluss 2025 folgende Beschlüsse gefasst:
- Der Jahresabschluss 2025 für die skbs.digital GmbH mit einer Bilanzsumme von 445.503,85 € wird festgestellt.
- Der Jahresüberschuss in Höhe von 1.364,66 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.
- Der Geschäftsführung wird Entlastung erteilt.
Kraftverkehr Mundstock GmbH (2025)
Bekanntmachung des Ergebnisses der Jahresabschlussprüfung sowie des Jahresabschlussergebnisses der Kraftverkehr Mundstock GmbH für das Geschäftsjahr 2025
Gemäß § 36 der Eigenbetriebsverordnung (EigBetrVO) vom 12. Juli 2018 (Nds. GVBl. S. 161 ff.) werden
- der Abschlussvermerk des Referates Rechnungsprüfungsamt vom 14. September 2026 sowie
- die von der Gesellschafterversammlung der Kraftverkehr Mundstock GmbH in der Sitzung am 2. Juni 2026 bezüglich des Jahresabschlusses 2025 gefassten Beschlüsse
veröffentlicht:
I. Abschlussvermerk
Stadt Braunschweig
Referat Rechnungsprüfungsamt
Abschlussvermerk des Referats Rechnungsprüfungsamt
§ 34 Abs. 1 EigBetrVO, § 36 Abs. 1 EigBetrVO
Kraftverkehr Mundstock GmbH - Jahresabschlussprüfung 2025
§§ 316 ff. HGB, § 53 HGrG, § 158 Abs. 1 Satz 1 NKomVG i. V. m. § 157 NKomVG und §§ 29 ff. EigBetrVO
Der mit der Jahresabschlussprüfung 2025 beauftragte Abschlussprüfer hat nach dem Ergebnis seiner Prüfung keine Einwendungen erhoben und unter dem 23. Februar 2026 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk nach § 322 HGB erteilt.
Ergänzende Feststellungen hält das Referat Rechnungsprüfungsamt nicht für erforderlich.
Braunschweig, 14. September 2026
gez. Schultz
Schultz
Siegel
II. Beschlüsse der Gesellschafterversammlung
Die Gesellschafterversammlung der Kraftverkehr Mundstock GmbH hat in der Sitzung am 2. Juni 2026 zum Jahresabschluss 2025 folgende Beschlüsse gefasst:
Der Jahresabschluss 2025 der Kraftverkehr Mundstock GmbH, der unter Berücksichtigung einer Gewinnabführung von 230.878,14 Euro ein Jahresergebnis in Höhe von 0,00 Euro ausweist, wird festgestellt.
Der Geschäftsführung wird für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2025 Entlastung erteilt.
Wohnstätten-GmbH Braunschweig (2025)
Bekanntmachung des Ergebnisses der Jahresabschlussprüfung sowie des Jahresabschlussergebnisses der Wohnstätten-Gesellschaft mbH für das Geschäftsjahr 2025
Gemäß § 36 der Eigenbetriebsverordnung (EigBetrVO) vom 12. Juli 2018 (Nds. GVBl. S. 161 ff.) werden
- der Abschlussvermerk des Referates Rechnungsprüfungsamt vom 21. April 2026 sowie
- die von der Gesellschafterversammlung der Wohnstätten-Gesellschaft mbH in der Sitzung am 13. März 2026 bezüglich des Jahresabschlusses 2025 gefassten Beschlüsse
veröffentlicht:
I. Abschlussvermerk
Stadt Braunschweig
Referat Rechnungsprüfungsamt
Abschlussvermerk des Referats Rechnungsprüfungsamt
§ 34 Abs. 1 EigBetrVO, § 36 Abs. 1 EigBetrVO
Wohnstätten-Gesellschaft mit beschränkter Haftung - Jahresabschlussprüfung 2025
§§ 316 ff. HGB, § 53 HGrG, § 158 Abs. 1 Satz 1 NKomVG i. V. m. § 157 NKomVG und §§ 29 ff. EigBetrVO
Der mit der Jahresabschlussprüfung 2025 beauftragte Abschlussprüfer hat nach dem Ergebnis seiner Prüfung keine Einwendungen erhoben und unter dem 25. Februar 2026 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk nach § 322 HGB erteilt.
Ergänzende Feststellungen hält das Referat Rechnungsprüfungsamt nicht für erforderlich.
Braunschweig, 21. April 2026
gez. Schultz
Schultz
Siegel
II. Beschlüsse der Gesellschafterversammlung
Die Gesellschafterversammlung der Wohnstätten-Gesellschaft mbH hat in ihrer Sitzung am 13. März 2026 zum Jahresabschluss 2025 folgende Beschlüsse gefasst:
- Der Jahresüberschuss beträgt 173.741,20 Euro. Unter Berücksichtigung des Gewinnvortrages aus dem Vorjahr in Höhe von 4.216.277,21 Euro ergibt sich ein Bilanzgewinn von 4.390.018,41 Euro. Der Bilanzgewinn wird in voller Höhe auf neue Rechnung vorgetragen.
- Herrn Torsten Voß wird für seine Tätigkeit als Geschäftsführer der Wohnstätten-GmbH für das Geschäftsjahr 2025 Entlastung erteilt.
- Auf Antrag von Herrn Voß, als Vertreter der Nibelungen-Wohnbau-GmbH Braunschweig, wird dem Aufsichtsrat Entlastung für das Geschäftsjahr 2025 erteilt.
Struktur-Förderung Braunschweig GmbH (2025)
Bekanntmachung des Ergebnisses der Jahresabschlussprüfung sowie des Jahresabschlussergebnisses der Struktur-Förderung Braunschweig GmbH für das Geschäftsjahr 2025
Gemäß § 36 der Eigenbetriebsverordnung (EigBetrVO) vom 12. Juli 2018 (Nds. GVBl. S. 161 ff.) werden
- der Abschlussvermerk des Referates Rechnungsprüfungsamt vom 27. Mai 2026 sowie
- die von der Gesellschafterversammlung der Struktur-Förderung Braunschweig GmbH per Umlaufbeschluss im Juni 2026 bezüglich des Jahresabschlusses 2025 gefassten Beschlüsse
veröffentlicht:
I. Abschlussvermerk
Stadt Braunschweig
Referat Rechnungsprüfungsamt
Abschlussvermerk des Referats Rechnungsprüfungsamt
§ 34 Abs. 1 EigBetrVO, § 36 Abs. 1 EigBetrVO
Struktur-Förderung Braunschweig GmbH - Jahresabschlussprüfung 2025
§§ 316 ff. HGB, § 53 HGrG, § 158 Abs. 1 Satz 1 NKomVG i. V. m. § 157 NKomVG und §§ 29 ff. EigBetrVO
Der mit der Jahresabschlussprüfung 2025 beauftragte Abschlussprüfer hat nach dem Ergebnis seiner Prüfung keine Einwendungen erhoben und unter dem 24. April 2026 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk nach § 322 HGB erteilt.
Ergänzende Feststellungen hält das Referat Rechnungsprüfungsamt nicht für erforderlich.
Braunschweig, 27. Mai 2026
gez. Schultz
Schultz
Siegel
II. Beschlüsse der Gesellschafterversammlung
Die Gesellschafterversammlung der Struktur-Förderung Braunschweig GmbH hat per Umlaufbeschluss im Juni 2026 zum Jahresabschluss 2025 folgende Beschlüsse gefasst:
- Der Jahresabschluss 2025 der Struktur-Förderung Braunschweig GmbH für das Geschäftsjahr 2025, der mit einem Ertrag aus Verlustübernahme in Höhe von 71.038,58 EUR mit einem Jahresergebnis von 0,00 EUR abschließt, wird festgestellt.
- Dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung wird für das Geschäftsjahr 2025 Entlastung erteilt.