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Bekanntmachung von Straßennamen

Bekanntmachung von Straßennamen

Straßenschilder
Straßenschilder

Die Benennung von Straßen, Wegen und Plätzen basiert auf den Regelungen des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG § 93 (1) Nr. 3, § 58 (2) Nr.1). Dementsprechend entscheidet der örtlich zuständige Stadtbezirksrat über die Benennung von ausschließlich in seinem Stadtbezirk liegenden Straßen, Wegen und Plätzen. Über die Benennung in den verbleibenden Fällen entscheidet der Rat der Stadt Braunschweig.

Die Abteilung Geoinformation nimmt die Benennungsvorschläge auf und bearbeitet sie federführend in Abstimmung mit dem Stadtbezirksrat, den Heimatpflegern, dem Kulturdezernat bei der Benennung nach Persönlichkeiten sowie sonstigen Beteiligten. Abschließend werden die abgestimmten Benennungsvorschläge dem zuständigen Beschlussgremium zur Entscheidung vorgelegt.

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Stadt Braunschweig
Platz der Deutschen Einheit 1
38100 Braunschweig
Telefon: +49 5 31 4 70-1
E-Mail: stadt@braunschweig.de
Umsatzsteuer-ID: DE 114878770

Die Stadt Braunschweig ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch den Oberbürgermeister Dr. Gert Hoffmann.

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