Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Auf diesen Seiten werden die Entwürfe der Bauleitpläne gezeigt.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten. Die Entwürfe können montags bis freitags in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr im Eingangsbereich des Dienstgebäudes Langer Hof 8 eingesehen werden. Dort besteht die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Weiterhin besteht die Möglichkeit zur digitalen Stellungnahme mit Hilfe des Kontaktformulars.
Zurzeit sind folgende Pläne in diesem Verfahrensstand: