Abstimmungen

Direkte Bürger- und Einwohnerbeteiligungen gibt es derzeit auf städtischer und auf niedersächsischer Ebene. Mit dem Gesetz zur Reform des Niedersächsischen Kommunalverfassungsrechts sind im Jahre 1996 für Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen insbesondere das Bürgerbegehren und der Bürgerentscheid (Initiative durch die Bürgerinnen und Bürger) sowie die Bürgerbefragung geschaffen worden. Mit Gesetz vom 26. Oktober 2016 wurde statt der Bürgerbefragung eine Einwohnerbefragung eingeführt.

Auf Landesebene eröffnen die Artikel 47 bis 50 der niedersächsischen Verfassung eine unmittelbare Beteiligung an demokratischen Vorgängen. Durch die Abstimmungsinstrumente Volksinitiative und Volksbegehren muss sich der Niedersächsische Landtag mit gewissen Sachthemen beschäftigen oder über Gesetzentwürfe beschließen. Mit einem Volksentscheid können die Staatsbürgerinnen und Staatsbürger über den Erlass, die Änderung oder die Aufhebung von Gesetzen entscheiden.

Für weitergehende Informationen nutzen Sie bitte die Weiterleitung auf die Seiten der Niedersächsischen Landeswahlleitung und des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport.

Seit 2012 gibt es außerdem die Europäische Bürgerinitiative (EBI) als Mittel der direkten Demokratie. Damit können die Menschen in Europa bewirken, dass sich die EU-Kommission mit einem bestimmten Thema befasst. Für eine EBI müssen insgesamt eine Million Unterschriften aus mindestens sieben verschiedenen Mitgliedsstaaten gesammelt werden.

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