Bürgermeisterin oder Bürgermeister
In Braunschweig führt die Hauptverwaltungsbeamtin oder der Hauptverwaltungsbeamte die Bezeichnung Oberbürgermeisterin oder Oberbürgermeister, da es sich bei Braunschweig um eine kreisfreie Stadt handelt.
Aus dem Kreis der Ratsmitglieder, genauer gesagt aus den Beigeordneten, werden bis zu drei ehrenamtliche Vertreterinnen oder Vertreter gewählt. Diese heißen in kreisfreien Städten dann Bürgermeisterin oder Bürgermeister.