Niederschrift

In jedem Wahlbezirk muss über den Wahltag ein Protokoll angefertigt werden. In dieser sogenannten Niederschrift werden von der Schriftführung Informationen zum Ablauf der Wahlhandlung, zu besonderen Vorkommnissen und zu gefassten Beschlüssen, sowie das Ergebnis der Auszählung festgehalten.

Auch über die Sitzungen des Wahlausschusses werden Niederschriften gefertigt.

Erläuterungen und Hinweise