Privatanzeige

Informationen zur Anzeige von Ordnungswidrigkeiten durch Privatpersonen.

Beschreibung

Jeder hat das Recht Ordnungswidrigkeiten anzuzeigen. Die Anzeigen können schriftlich oder zur Niederschrift erstattet werden. Auch Anzeigen per Telefax oder E-Mail sind möglich. Ein Foto verbessert die Beweislage, ist aber - außer bei Halt- und Parkverstößen - nicht zwingend erforderlich.

Wer eine Anzeige erstattet, muss auch bereit sein, als Zeuge zur Verfügung zu stehen. Die Beschuldigten im Ordnungswidrigkeitenverfahren haben einen Anspruch darauf, Vor- und Zunamen von Zeugen zu erfahren. Die Adressdaten von Zeugen sowie die gefertigten Fotos können im Rahmen der Akteneinsicht bekannt werden. Sofern es zu einem Gerichtsverfahren kommt, sind Zeugen verpflichtet auch vor dem Amtsgericht Braunschweig auszusagen.

Eine Rückmeldung an Anzeigenerstattende ist nicht vorgesehen.

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