Einspruch gegen den Bußgeldbescheid

Informationen zum Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid.

Beschreibung

Ein Betroffener kann gegen einen Bußgeldbescheid innerhalb von 2 Wochen nach dessen Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift (persönlich oder telefonisch) Einspruch einlegen. Der Einspruch sollte möglichst begründet werden. Der schriftliche Einspruch muss bei der Stadt Braunschweig vor Ablauf der Frist (siehe Antragsfristen) eingehen.

Die Bußgeldbehörde prüft die Einwände des Betroffenen.

Können diese nicht anerkannt werden, wird der Vorgang über die Staatsanwaltschaft Braunschweig an das Amtsgericht Braunschweig zur Entscheidung abgegeben. Über die Abgabe des Vorgangs an das Gericht erhält der Betroffene keine  Nachricht.

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