Fahrerkarte

Um ein mit einem digitalen Kontrollgerät ausgestattetes Fahrzeug führen zu können, soll eine Fahrerkarte ausgestellt werden.

Beschreibung

Nutzfahrzeuge mit mehr als 3,5 t Gesamtgewicht sowie Busse mit mehr als 9 Sitzplätzen werden nach und nach mit digitalen Kontrollgeräten ausgestattet. Die Fahrerinnen und Fahrer dieser Fahrzeuge müssen sich eine Fahrerkarte ausstellen lassen.

Hinsichtlich der anderen Kontrollgerätkarten (Unternehmerkarte, Werkstattkarte) wenden Sie sich bitte an das Gewerbeaufsichtsamt.

Für die Ausstellung der Fahrerkarte ist die Führerscheinstelle des Hauptwohnsitzes zuständig. Der Betriebssitz des Unternehmens ist nicht maßgebend.

Die Fahrerkarte hat eine Gültigkeit von 5 Jahren.

Bei der Antragstellung ist persönliches Erscheinen erforderlich.

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