
Scheckkartenführerschein im Umtausch
Der alte (rosa oder graue) Führerschein soll in den fälschungssicheren Führerschein im Scheckkartenformat umgetauscht werden, den es seit 1999 gibt.
- Seit Anfang 1999 sind die Fahrerlaubnisklassen nicht mehr nach Zahlen (Klassen 1, 2, 3 …), sondern nach Buchstaben (Klassen A, B, C …) unterteilt. Der Scheckkartenführerschein wandelt daher die früher erteilten Zahlen-Klassen in Buchstaben-Klassen um. Vom Umfang der Fahrerlaubnis geht hierbei nichts verloren.
- Eine Verpflichtung zum Tausch des alten Führerscheines in den Kartenführerschein besteht nicht. Alte Führerscheine bleiben gültig (siehe aber Besonderheiten).
- Bei der Antragstellung ist persönliches Erscheinen erforderlich.
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Unterlagen
- Antragsvordruck (siehe Downloads)
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- (Biometrisches) Lichtbild
- ggf. Karteikartenabschrift
(wenn der alte (graue oder rosafarbene) Führerschein nicht in Braunschweig ausgestellt wurde bzw. bei Kartenführerscheinen Datenunsicherheit besteht ) - ggf. ärztliches und augenärztliches Gutachten (bei Umtausch ab dem 50. Lebensjahr der Klasse 2 bzw. der Klasse 3 für Fahrzeugkombinationen über 12 t)
Gebühren
24,00 EUR
Hinweise
Inhaber der "alten" Klasse 2 (und Führer von Fahrzeugkombinationen über 12 t, die mit der "alten" Klasse 3 gefahren werden durften) müssen sich vor Vollendung des 50. Lebensjahres um den Umtausch kümmern, da die Fahrerlaubnisklasse für LKWs sonst erlischt.
Bearbeitungszeit
2 bis 4 Wochen
Zuständigkeit
Mitarbeiterin, Mitarbeiter
| Symbol für eine Person Auskunftstelefon der Führerscheinstelle | – |



