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Fahrerlaubnis (erstmalige Erteilung)

Informationen zur Erstausstellung eines Führerscheins. Erstmalig soll eine Fahrerlaubnis (-klasse) erworben werden.

Fast alle Fahrschulen bieten an, die Anträge der Fahrschüler in der Führerscheinstelle abzugeben. Wenden Sie sich daher – auch mit Ihren Fragen - bitte zunächst an die Fahrschule Ihrer Wahl!

Unterlagen

  • Antragsvordruck (zu erhalten in der Fahrschule und beim Sachbearbeiter)
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • (Biometrisches) Lichtbild
  • Sehtest
  • Bescheinigung über die Teilnahme an einem Kurs in lebensrettenden Sofortmaßnahmen.

Gebühren

  • für Klassen M, S, L und T:  42,60 Euro
  • für Klassen A, A1 und B:    43,40 Euro

Sind bereits Auffälligkeiten (Verkehrsstraftaten , Drogenkonsum) bekannt, kann sich die Gebühr erhöhen auf bis zu 191,20 Euro.

Hinweise

Der Antrag darf frühestens 6 Monate vor Erreichen des jeweiligen Mindestalters gestellt werden, bei den Klassen A1, M, S, L und T also mit 15 1/2 Jahren und bei den Klassen A und B mit 17 1/2 Jahren.

Mitarbeiterin, Mitarbeiter

  Auskunftstelefon der Führerscheinstelle
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Impressum

Stadt Braunschweig
Platz der Deutschen Einheit 1
38100 Braunschweig
Telefon: +49 5 31 4 70-1
E-Mail: stadt@braunschweig.de
Umsatzsteuer-ID: DE 114878770

Die Stadt Braunschweig ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch den Oberbürgermeister Dr. Gert Hoffmann.

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