
Fahrerlaubnis (erstmalige Erteilung)
Informationen zur Erstausstellung eines Führerscheins. Erstmalig soll eine Fahrerlaubnis (-klasse) erworben werden.
Fast alle Fahrschulen bieten an, die Anträge der Fahrschüler in der Führerscheinstelle abzugeben. Wenden Sie sich daher – auch mit Ihren Fragen - bitte zunächst an die Fahrschule Ihrer Wahl!
Unterlagen
- Antragsvordruck (zu erhalten in der Fahrschule und beim Sachbearbeiter)
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- (Biometrisches) Lichtbild
- Sehtest
- Bescheinigung über die Teilnahme an einem Kurs in lebensrettenden Sofortmaßnahmen.
Gebühren
- für Klassen M, S, L und T: 42,60 Euro
- für Klassen A, A1 und B: 43,40 Euro
Sind bereits Auffälligkeiten (Verkehrsstraftaten , Drogenkonsum) bekannt, kann sich die Gebühr erhöhen auf bis zu 191,20 Euro.
Hinweise
Der Antrag darf frühestens 6 Monate vor Erreichen des jeweiligen Mindestalters gestellt werden, bei den Klassen A1, M, S, L und T also mit 15 1/2 Jahren und bei den Klassen A und B mit 17 1/2 Jahren.
Zuständigkeit
Mitarbeiterin, Mitarbeiter
Auskunftstelefon der Führerscheinstelle |




