Führungszeugnis

Informationen zum Beantragen eines Führungszeugnisses

Beschreibung

Das Führungszeugnis ist eine Urkunde, die vom Bundeszentralregister in Bonn auf Antrag ausgestellt wird.

Es gibt folgende Arten von Führungszeugnissen:

  • für private Zwecke
    (wird nach Ausstellung dem Antragsteller zugesandt) und
  • zur Vorlage bei einer deutschen Behörde
    (wird nach Ausstellung der angegebenen Behörde zugeleitet) und
  • erweiterte Führungszeugnisse nach §30a Bundeszentralregistergesetz (BZRG)   
  • Europäische Führungszeugnisse nach §30b BZRG für EU-Bürger bzw. für Deutsche, die noch eine weitere EU-Staatsangehörigkeit besitzen.

Das Führungszeugnis für private Zwecke wird im Allgemeinen benötigt, wenn man dem künftigen Arbeitgeber auf sein Verlangen hin nachweisen muss, dass man nicht vorbestraft ist.

Ein Behördenführungszeugnis wird benötigt, wenn man bei einer Behörde arbeiten möchte oder eine amtliche Erlaubnis, z. B. eine Gaststättenerlaubnis, beantragt hat.
Das Führungszeugnis wird direkt an die Behörde geschickt. Hierfür wird die genaue Anschrift der Behörde (keine Postfachangabe) benötigt.

Sie haben -auf Antrag- die Möglichkeit das Führungszeugnis, wenn es Eintragungen enthält, zuvor beim Amtsgericht Braunschweig einzusehen. Bitte bedenken Sie, dass das Führungszeugnis damit erst später der Behörde vorliegt.

Für das erweiterte Führungszeugnis erhält die Person ein Anforderungsschreiben des Arbeitgebers, des Trägers oder der Trägerorganisation der bzw. die das Führungszeugnis benötigt. Das Schreiben muss folgende Angaben enthalten:

  • Daten der Organisation
  • Bestätigung, dass die Voraussetzungen nach §30a vorliegen
  • Name, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift der Person, die das Führungszeugnis beantragen soll
  • die gewünschte Belegart
  • ggf. die Anschrift der Behörde, an die das Führungszeugnis gesandt werden soll

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