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Führungszeugnis

Informationen zum Beantragen eines Führungszeugnisses

Das Führungszeugnis ist eine Urkunde, die vom Bundeszentralregister in Bonn auf Antrag ausgestellt wird.

Es gibt das Führungszeugnis

  • für private Zwecke (Belegart N)
    (wird nach Ausstellung dem Antragsteller zugesandt) und
  • zur Vorlage bei einer deutschen Behörde (Belegart 0)
    (wird nach Ausstellung der angegebenen Behörde zugeleitet) und
  • erweitertes Führungszeugnis nach §30a Bundeszentralregistergesetz für Personen, die in der Kinder- und Jugendbetreuung tätig sind (Belegarten NE, NG, OE, PE)
  • Europäisches Führungszeugnis für Personen, die die Staatsangehörigkeit eines anderen Staates der Europäischen Union besitzen

Ein Behördenführungszeugnis wird benötigt, wenn man bei einer Behörde arbeiten möchte oder eine amtliche Erlaubnis, z. B. eine Gaststättenerlaubnis, beantragt hat.

Das Führungszeugnis für private Zwecke wird im Allgemeinen benötigt, wenn man dem künftigen Arbeitgeber auf sein Verlangen hin nachweisen muss, dass man nicht vorbestraft ist.

Für das erweiterte Führungszeugnis erhält die Person ein Anforderungsschreiben des Arbeitgebers, des Trägers oder der Trägerorganisation der bzw. die das Führungszeugnis benötigt. Das Schreiben muss folgende Angaben enthalten:

  • Daten der Organisation
  • Bestätigung, dass die Voraussetzungen nach §30a Abs.1 BZRG vorliegen
  • Name, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift der Person, die das Führungszeugnis beantragen soll
  • die gewünschte Belegart (NE, NG, OE, PE)
  • ggf. die Anschrift der Behörde, an die das Führungszeugnis gesandt werden soll

Weitere Informationen zum erweiterten Führungszeugnis finden Sie unter "Downloads/Links".

 

Beantragen kann jede Person,

  • die das 14. Lebensjahr vollendet hat. Bis zum 18. Lebensjahr kann dieser Antrag auch vom gesetzlichen Vertreter gestellt werden.
  • die mit Haupt- oder Nebenwohnung in Braunschweig gemeldet ist.

Beantragung:

  • persönlich oder
  • schriftlich mit beglaubigter Unterschrift (s. hierzu "Unterlagen/Gebühren")

Eine Bevollmächtigung ist nicht möglich.

Unterlagen

  • Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass oder Führerschein
  • bei Führungszeugnissen zur Vorlage bei einer Behörde die Anschrift und das Aktenzeichen der Behörde
  • bei schriftlicher Beantragung zusätzlich Beglaubigung der Unterschrift durch einen Notar oder eine Behörde
  • für ein erweitertes Führungszeugnis zusätzlich das Anforderungsschreiben des Arbeitgebers, der Einrichtung oder des Trägers der Einrichtung

Gebühren

13,00 EUR

17,00 EUR für ein Europäisches Führungszeugnis

  • Bei der persönlichen Beantragung in den Bezirksgeschäftsstellen ist nur Barzahlung möglich.
  • Bei der schriftlichen Beantragung ist die Gebühr im Lastschriftverfahren zu zahlen. Bitte geben Sie uns hierfür eine formlose Einzugsermächtigung MIT UNTERSCHRIFT und teilen Ihre Bankverbindung mit.

Hinweise

Bei der schriftlichen Beantragung muss die Unterschrift von einer Behörde oder einem Notar beglaubigt sein.

Bearbeitungszeit

Ihr Antrag wird sofort bearbeitet und dem Bundesamt für Justiz, Dienststelle Bundeszentralregister, in Bonn zur Ausstellung zugesandt.
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Impressum

Stadt Braunschweig
Platz der Deutschen Einheit 1
38100 Braunschweig
Telefon: +49 5 31 4 70-1
E-Mail: stadt@braunschweig.de
Umsatzsteuer-ID: DE 114878770

Die Stadt Braunschweig ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch den Oberbürgermeister Dr. Gert Hoffmann.

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