Fahrlehrerlaubnis

Sie wollen den Beruf einer Fahrlehrerin oder eines Fahrlehrers ausüben. Die Erlaubnis hierzu soll erteilt werden.

Beschreibung

Der Beruf der Fahrlehrerin und des Fahrlehrers setzt eine Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE voraus.

Die Ausbildung setzt sich aus zwei Teilen zusammen:

  1. Grundlehrgang bei einer Fahrlehrerausbildungsstätte (8 Monate) mit Teilprüfungen zum Erwerb einer befristeten Fahrlehrerlaubnis.
  2. Im Anschluss ein Praktikum in einer dazu berechtigten Fahrschule (ca. 4 Monate) mit anschließenden Abschlussprüfungen zum Erwerb der unbefristeten Fahrlehrerlaubnis Klasse BE.

Bei der Antragstellung ist persönliches Erscheinen erforderlich.

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