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Ersatzfahrzeugschein

Wenn der Original-Fahrzeugschein verloren gegangen ist oder gestohlen wurde, wird ein Ersatzfahrzeugschein (seit Oktober 2005: Zulassungsbescheinigung Teil I) ausgestellt.

Ein Ersatzfahrzeugschein kann nur ausgestellt werden, wenn der Termin für die nächste Hauptuntersuchung (TÜV) noch nicht überschritten wurde.

Handelte es sich bei dem verlorenen Dokument noch um einen "alten" Fahrzeugschein, muss bei der Ersatzausstellung gleichzeitig auch der bisherige Fahrzeugbrief umgetauscht werden. Sie erhalten dann die neuen EU-Fahrzeugpapiere

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (ersetzt den Fahrzeugschein) und
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (ersetzt den Fahrzeugbrief).

Unterlagen

bei Verlust des Fahrzeugscheins:

  • Personalausweis
  • TÜV-Bericht
  • eidesstattliche Verlusterklärung (Vordruck in der Zulassungsstelle)
  • alter Kfz-Brief (falls noch Umtausch in Fahrzeugpapiere ZB I und ZB II erforderlich)

bei Diebstahl des Fahrzeugscheins:

  • Personalausweis
  • TÜV-Bericht
  • Anzeigebestätigung der Polizei
  • alter Kfz-Brief (falls noch Umtausch in Fahrzeugpapiere ZB I und ZB II erforderlich)

Persönliches Erscheinen des Halters ist in beiden Fällen erforderlich!

Gebühren

  • Ersatzfahrzeugschein nach Verlust: 42,20 EUR
  • Ersatzfahrzeugschein nach Diebstahl: 11,20 EUR
  • Gleichzeitiger Umtausch des bisherigen Fahrzeugbriefes in die neue Zulassungsbescheinigung Teil II: 9,00 EUR

Zahlungsart

Die Gebühren können in bar oder mit der EC-Karte gezahlt werden

Hinweise

Die eidesstattliche Verlusterklärung muss vom eingetragenen Halter persönlich unterschrieben werden.

Hat eine andere Person den Fahrzeugschein verloren, unterschreibt diese Person die Verlusterklärung und der Fahrzeughalter bestätigt schriftlich, dass er den Fahrzeugschein weitergegeben hatte.

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Impressum

Stadt Braunschweig
Platz der Deutschen Einheit 1
38100 Braunschweig
Telefon: +49 5 31 4 70-1
E-Mail: stadt@braunschweig.de
Umsatzsteuer-ID: DE 114878770

Die Stadt Braunschweig ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch den Oberbürgermeister Dr. Gert Hoffmann.

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