
Ersatzfahrzeugschein
Wenn der Original-Fahrzeugschein verloren gegangen ist oder gestohlen wurde, wird ein Ersatzfahrzeugschein (seit Oktober 2005: Zulassungsbescheinigung Teil I) ausgestellt.
Ein Ersatzfahrzeugschein kann nur ausgestellt werden, wenn der Termin für die nächste Hauptuntersuchung (TÜV) noch nicht überschritten wurde.
Handelte es sich bei dem verlorenen Dokument noch um einen "alten" Fahrzeugschein, muss bei der Ersatzausstellung gleichzeitig auch der bisherige Fahrzeugbrief umgetauscht werden. Sie erhalten dann die neuen EU-Fahrzeugpapiere
- Zulassungsbescheinigung Teil I (ersetzt den Fahrzeugschein) und
- Zulassungsbescheinigung Teil II (ersetzt den Fahrzeugbrief).
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Unterlagen
bei Verlust des Fahrzeugscheins:
- Personalausweis
- TÜV-Bericht
- eidesstattliche Verlusterklärung (Vordruck in der Zulassungsstelle)
- alter Kfz-Brief (falls noch Umtausch in Fahrzeugpapiere ZB I und ZB II erforderlich)
bei Diebstahl des Fahrzeugscheins:
- Personalausweis
- TÜV-Bericht
- Anzeigebestätigung der Polizei
- alter Kfz-Brief (falls noch Umtausch in Fahrzeugpapiere ZB I und ZB II erforderlich)
Persönliches Erscheinen des Halters ist in beiden Fällen erforderlich!
Gebühren
- Ersatzfahrzeugschein nach Verlust: 42,20 EUR
- Ersatzfahrzeugschein nach Diebstahl: 11,20 EUR
- Gleichzeitiger Umtausch des bisherigen Fahrzeugbriefes in die neue Zulassungsbescheinigung Teil II: 9,00 EUR
Zahlungsart
Hinweise
Die eidesstattliche Verlusterklärung muss vom eingetragenen Halter persönlich unterschrieben werden.
Hat eine andere Person den Fahrzeugschein verloren, unterschreibt diese Person die Verlusterklärung und der Fahrzeughalter bestätigt schriftlich, dass er den Fahrzeugschein weitergegeben hatte.
Zuständigkeit
Mitarbeiterin, Mitarbeiter
| Symbol für eine Person Auskunftstelefon der Zulassungsstelle | – |



