
Anmeldung (Nebenwohnung)
Informationen zur Anmeldung eines Zweitwohnsitzes in Braunschweig
Folgende Personen können sich mit Nebenwohnung in Braunschweig anmelden:
- Ledige, Geschiedene und Verwitwete
nur mit Nachweis (schriftliche Erklärung) - Studierende
müssen zusätzlich zur Anmeldung einen Fragebogen ausfüllen. (siehe "Downloads/Links") - Kinder unter 18 Jahren
können mit Nebenwohnung angemeldet werden, wenn der Wohnsitz bei den Sorgeberechtigten weiterhin bestehen bleibt. - Verheiratete
nur, wenn eine gemeinsame Hauptwohnung mit dem Ehepartner besteht.
Sie können sich
- persönlich,
- durch einen Bevollmächtigten
anmelden.
| E-Mail: | Symbol für eine E-Mail![]() |
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Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- bei Bevollmächtigung zusätzlich den Ausweis Ihres Bevollmächtigten und eine von Ihnen unterschriebene Vollmacht
- ausgefüllte und unterschriebene Anmeldeformulare (siehe "Downloads/Links".)
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Nach dem Niedersächsischen Meldegesetz müssen Sie sich innerhalb einer Woche anmelden.
Hinweise
Bei nicht-deutschen Staatsangehörigen ist für Anmeldungen die Ausländerstelle zuständig.
Bearbeitungszeit
Ihre Anmeldung wird sofort bearbeitet.
Zuständigkeit
- Symbol für eine OrganisationBezirksgeschäftsstelle Nord (10.31)
- Symbol für eine OrganisationBezirksgeschäftsstelle Ost (10.32)
- Symbol für eine OrganisationBezirksgeschäftsstelle Süd (10.33)
- Symbol für eine OrganisationBezirksgeschäftsstelle West (10.34)
- Symbol für eine OrganisationBürgerberatung (32.41 AG 1)
- Symbol für eine OrganisationAllgemeine Bürgerangelegenheiten (32.41)
- Symbol für eine OrganisationAusländerstelle (32.42)



