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Anmeldung (Nebenwohnung)

Informationen zur Anmeldung eines Zweitwohnsitzes in Braunschweig

Folgende Personen können sich mit Nebenwohnung in Braunschweig anmelden:

  • Ledige, Geschiedene und Verwitwete
    nur mit Nachweis (schriftliche Erklärung)
  • Studierende
    müssen zusätzlich zur Anmeldung einen Fragebogen ausfüllen. (siehe "Downloads/Links")
  • Kinder unter 18 Jahren
    können mit Nebenwohnung angemeldet werden, wenn der Wohnsitz bei den Sorgeberechtigten weiterhin bestehen bleibt.
  • Verheiratete
    nur, wenn eine gemeinsame Hauptwohnung mit dem Ehepartner besteht.

Sie können sich

  • persönlich,
  • durch einen Bevollmächtigten

anmelden.

Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • bei Bevollmächtigung zusätzlich den Ausweis Ihres Bevollmächtigten und eine von Ihnen unterschriebene Vollmacht
  • ausgefüllte und unterschriebene Anmeldeformulare (siehe "Downloads/Links".)

Gebühren

keine

Rechtsgrundlagen

Nach dem Niedersächsischen Meldegesetz müssen Sie sich innerhalb einer Woche anmelden.

Hinweise

Bei nicht-deutschen Staatsangehörigen ist für Anmeldungen die Ausländerstelle zuständig.

Bearbeitungszeit

Ihre Anmeldung wird sofort bearbeitet.
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Impressum

Stadt Braunschweig
Platz der Deutschen Einheit 1
38100 Braunschweig
Telefon: +49 5 31 4 70-1
E-Mail: stadt@braunschweig.de
Umsatzsteuer-ID: DE 114878770

Die Stadt Braunschweig ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch den Oberbürgermeister Dr. Gert Hoffmann.

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