Ausländerangelegenheiten

Wir begrüßen Sie auf unseren Internetseiten, auf denen wir umfangreiche Informationen zu unserem Aufgabengebiet für Sie zusammengestellt haben.

Beschreibung

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Die Gültigkeit Ihres Aufenthaltstitels endet


Bitte wenden Sie sich vor Ablauf der Gültigkeit Ihres Aufenthaltstitels per E-Mail an das zuständige Sachgebiet unter "Ansprechpartner" und klären, welche Unterlagen für die Antragstellung benötigt werden. 

Bitte nennen Sie in der E-Mail zwingend Ihren vollständigen Vor- und Nachnamen sowie Ihr Geburtsdatum. Andernfalls kann Ihre Anfrage nicht bearbeitet werden.

Ausgedruckte Fotos dürfen wir nicht mehr akzeptieren. Bitte nutzen Sie das Erfassungsgerät „SpeedCapture“ im Wartebereich 1 (allgemeine Bürgerangelegenheiten) oder Wartebereich 2 (Wartebereich 2). Planen Sie vor Ihrem Termin circa 15 Minuten Zeit hierfür ein. Nähere Informationen finden Sie unter "Hinweis".

Vorsprache zum Übertrag Ihrer Niederlassungserlaubnis

Sie können für Überträge Ihrer Niederlassungserlaubnis aufgrund des Ablaufs Ihres Reisepasses oder Verlustes des Reisepasses bzw. der Niederlassungserlaubnis ohne Termin an folgenden Zeiten vorsprechen:

Montags zwischen 15:00 und 17:00 Uhr sowie donnerstags von 08:30 bis 12:00 Uhr.

Bitte ziehen Sie dazu im Wartebereich 2 in der Ausländerstelle Braunschweig eine Wartenummer und warten bis Sie aufgerufen werden.

Ausgedruckte Fotos dürfen wir nicht mehr akzeptieren. Bitte nutzen Sie das Erfassungsgerät „SpeedCapture“ im Wartebereich 1 (allgemeine Bürgerangelegenheiten) oder Wartebereich 2 (Wartebereich 2). Planen Sie vor Ihrem Termin circa 15 Minuten Zeit hierfür ein. Nähere Informationen finden Sie unter "Hinweis".

Vorsprache für Studierende, Forscher und Gastwissenschaftler

Für die Servicestelle der Studierenden und Gastwissenschaftler ist die Vorsprache grundsätzlich nur mit einer vorherigen Terminabsprache möglich. Terminanfragen stellen Sie bitte an servicestelle.abhbraunschweigde

Über das Serviceportal können Sie nach vorheriger Registrierung Anträge auf Erteilung bzw. Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zum Studium, Sprachkurs sowie Promotion stellen. Den Antrag können Sie hier online stellen (Öffnet in einem neuen Tab).

Abholung eines bereits beauftragten Aufenthaltstitels oder Reiseausweises

Sie können zur Abholung bereits beauftragter Aufenthaltstitel und Reiseausweise ohne Termin zu folgenden Zeiten bei der Ausländerbehörde vorsprechen. 

Montags zwischen 08:30 und 12:00 Uhr sowie 15:00 und 17:00 Uhr.

Bitte ziehen Sie dazu im Wartebereich 2 eine Wartenummer und warten bis Sie aufgerufen werden.

Die Gültigkeit Ihrer Duldung oder Aufenthaltsgestattung endet:

Sie haben die Möglichkeit, mittwochs von 08:00 bis 11:00 Uhr ohne Termin zur Ausstellung bzw. Verlängerung Ihrer Duldung oder Gestattung bei der Ausländerbehörde vorzusprechen. Bitte ziehen Sie dazu im Wartebereich 2 eine Wartenummer und warten bis Sie aufgerufen werden.

Beantragung der Einbürgerung

Informieren Sie sich bitte eigenständig über die Anforderungen und dem Verfahrenslauf der Einbürgerung auf der Seite der Einbürgerung (Öffnet in einem neuen Tab). Termine zur Beratung oder Vorlage der Originaldokumente und Zahlung der Verwaltungsgebühr können zurzeit nicht vergeben werden. 

Hier finden Sie Ihre Ansprechpartner für die Beantragung der Einbürgerung.

HINWEIS


Bitte beachten Sie folgende Punkte: 

Bitte seien Sie pünktlich und betreten Sie das Gebäude erst unmittelbar vor Ihrem Termin. Sollten Sie sich verspäten, kann der Termin nicht stattfinden. Bitte vereinbaren Sie in dem Fall einen neuen Termin.


Der Zutritt ist aktuell nur am Vordereingang des Dienstgebäudes Friedrich-Seele-Str. 7 möglich. Bürgerinnen und Bürger, die einen barrierefreien Zugang benötigen, werden gebeten, sich unmittelbar vor dem Termin telefonisch zu melden (Tel. 470 - 6072)


Bitte beachten Sie:

Ab dem 01.05.2025 dürfen Fotos für elektronische Aufenthaltstitel nur noch digital erfasst werden. Ausgedruckte Fotos dürfen wir nicht mehr akzeptieren.

Bitte nutzen Sie das Erfassungsgerät „SpeedCapture“ der allgemeinen Bürgerangelegenheiten (Wartebereich 1) oder in der Ausländerstelle (Wartebereich 2). Die Aufnahme eines digitalen Fotos an diesem Gerät kostet 6,00 Euro pro Person. Ein Ausdruck dieses Fotos oder ein Zusenden ist nicht möglich. Bitte planen Sie für diesen Vorgang genügend Zeit ein (es kann zu Wartezeiten kommen).

Alternativ können Sie auch bei einem angeschlossenen Anbieter vorab ein digitales Foto aufnehmen lassen. Hier erhalten Sie einen QR-Code den Sie bei Ihrer Vorsprache in der Ausländerbehörde vorlegen können. Hier finden Sie kompatible Anbieter (Öffnet in einem neuen Tab).

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