Gewerbezentralregister, Auskunft aus dem
Informationen zum Beantragen von Auskünften über Unternehmen und Gewerbetreibende
Beschreibung
Eine Gewerbezentralregisterauskunft können Sie
- online unter Auskunft aus dem Gewerberegister (Öffnet in einem neuen Tab)
- oder persönlich mit Terminvereinbarung (Öffnet in einem neuen Tab)
beantragen.
In das Gewerbezentralregister werden gemäß § 149 Abs. 2 Nr. 1 Gewerbeordnung (GewO) Entscheidungen der Verwaltungsbehörden eingetragen, z. B. Bußgeldentscheidungen gegen Gewerbetreibende oder Versagung von Gewerbeerlaubnissen. Weitere Informationen erhalten Sie unter "Downloads/Links".
Antragsteller sind Geschäftsinhaberinnen und Geschäftsinhaber.
Auszug aus dem Gewerbezentralregister jetzt online im Internet beantragen
Neben Führungszeugnissen können auch Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister über das neue Online-Portal des Bundesamtes für Justiz (BfJ) beantragt werden.
Wie bei der Antragstellung auf dem Amt wird auch beim Online-Antrag eine Gebühr von 13 Euro pro GZR-Auszug erhoben. Im Online-Portal kann die Gebühr per SEPA-Lastschrift oder PayPal beglichen werden. Die Auszüge werden auf grünem Spezialpapier gedruckt und mit der Post zugeschickt.
Das Online-Portal zur Beantragung von Führungszeugnissen und Auskünften aus dem Gewerbezentralregister ist über die Webseite des BfJ zu erreichen.