Kinderreisepass
Informationen zum Kinderreisepass
Der Kinderreisepass (für Kinder unter 12 Jahren) wurde zum 01. Januar 2024 abgeschafft.
Vor dem 01. Januar 2024 ausgestellte Kinderreisepässe sind grundsätzlich bis zum aufgedruckten Gültigkeitsdatum gültig.
Ist der Kinderreisepass abgelaufen, ist für Säuglinge und Kleinkinder ein Personalausweis oder ein Reisepass zu beantragen. Bei Antragstellung muss das minderjährige Kind persönlich mit vor Ort sein. Gültigkeitsdauer 6 Jahre.
Grundsätzlich ist zu beachten, dass sich das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinkindern, innerhalb der aufgedruckten Gültigkeitsdauer stark verändern kann. Eine Identifizierung ist somit nicht mehr möglich. Das Dokument ist damit vor Ablauf des ursprünglichen Ablaufdatums ungültig.