
Kinderreisepass (Ausstellung)
Informationen zum Kinderreisepass (früher: Kinderausweis) als Reisedokument für Kinder unter 12 Jahren
Alle Kinder unter 12 Jahren mit deutscher Staatsbürgerschaft können für Reisen ins Ausland einen Kinderreisepass erhalten. Nach Vollendung des 12. Lebensjahres können sie den Reisepass bzw. Personalausweis erhalten.
Prüfen Sie jeweils rechtzeitig vor einer Auslandsreise, ob der Kinderreisepass noch gültig ist. Aktuelle Auskünfte zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie bei den jeweiligen Auslandsvertretungen der Länder.
Beantragung: persönlich (Sorgeberechtigte und Kind)
Für die Ausstellung des Kinderreisepasses müssen beiden Elternteile zustimmen, wenn sie zusammen leben und ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht.
Das Einverständnis kann erfolgen
- Durch Erscheinen beider sorgeberechtigter Personen mit gültigem Personalausweis oder
- Durch Erscheinen eines Sorgeberechtigten mit Vollmacht, eigenem Personalausweis und Personalausweis des anderen Sorgeberechtigten.
Den Vordruck hierfür erhalten Sie unter „Downloads/Links“ (Einverständniserklärung).
Ist die Ehe geschieden oder leben die Eltern dauernd getrennt, kann das Elternteil den Antrag stellen, bei dem das Kind mit Hauptwohnsitz gemeldet ist. Im Einzelfall kann aber trotzdem das Einverständnis des anderen Elternteils notwendig sein.
Ist die Mutter ledig und alleinstehend, kann sie den Kinderreisepass allein beantragen.
Der ledige alleinstehende Vater benötigt einen Nachweis über das alleinige Sorgerecht oder das Einverständnis der Mutter, dass sich das Kind bei gemeinsamer Sorge mit ihrem Einverständnis oder aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung beim Vater aufhält.
Gültigkeit:
- sechs Jahre, höchstens bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres
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Unterlagen
- die Geburts- oder Abstammungsurkunde, soweit sie hier noch nicht vorgelegen haben
- ein aktuelles Passfoto, das den biometrischen Merkmalen entsprechen muss (z. B. hinsichtlich der Qualität, Ausleuchtung und Kopfposition).
Falls Sie kein Passfoto zur Hand haben, steht Ihnen im Eingangsbereich der Abteilung Bürgerangelegenheiten, Fallersleber Straße 1 ein Fotoautomat zur Verfügung. Da die Stadt Braunschweig nicht Eigentümerin dieses Fotoautomaten ist, kann für das Gelingen der Bilder keine Garantie übernommen werden. Im Zweifel empfehlen wir Ihnen den Besuch eines Fotogeschäfts. - das Einverständnis zur Ausstellung durch den anderen Sorgeberechtigten (Vordruck "Einverständniserklärung")
- Sorgerechtsbeschluss (wenn die Antragstellung durch den ledigen alleinstehenden Vater erfolgt)
- Betreuerausweis bei Bestehen einer Vormundschaft
Gebühren
13,00 EUR
Die Gebühr ist bei der Beantragung zu zahlen. In den Bezirksgeschäftsstellen ist nur Barzahlung möglich.
Bearbeitungszeit
Formulare, die Sie herunterladen können
Terminreservierung
Zuständigkeit
- Symbol für eine OrganisationBezirksgeschäftsstelle Nord (10.31)
- Symbol für eine OrganisationBezirksgeschäftsstelle Ost (10.32)
- Symbol für eine OrganisationBezirksgeschäftsstelle Süd (10.33)
- Symbol für eine OrganisationBezirksgeschäftsstelle West (10.34)
- Symbol für eine OrganisationBürgerberatung (32.41 AG 1)
- Symbol für eine OrganisationAllgemeine Bürgerangelegenheiten (32.41)



