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Reisepass (Beantragung)

Information zum Ablauf bei der Beantragung eines Reisepasses

Alle deutschen Staatsbürger, die in Braunschweig ihre Hauptwohnung haben, können einen Reisepass beantragen.

Wenn Sie eine auswärtige Hauptwohnung haben, kann Ihnen mit Ermächtigung der dortigen Passbehörde ebenfalls ein Reisepass ausgestellt werden.

Prüfen Sie jeweils rechtzeitig vor einer Auslandsreise, ob Ihre Ausweisdokumente noch gültig sind. Aktuelle Auskünfte zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie bei den jeweiligen Auslandsvertretungen der Länder.

Beantragung: persönlich

 

Für die Antragstellung für Jugendliche unter 16 Jahre müssen beide Elternteile zustimmen, wenn sie zusammen leben und ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht.

Das Einverständnis kann erfolgen

  • durch Erscheinen beider sorgeberechtigter Personen mit gültigem Personalausweis oder
  • durch Erscheinen eines Sorgeberechtigten mit Vollmacht, eigenem Personalausweis und Personalausweis des anderen Sorgeberechtigten.

Den Vordruck hierfür erhalten Sie unter "Downloads/Links"  (Einverständniserklärung).

Ist die Ehe geschieden oder leben die Eltern dauernd getrennt, kann das Elternteil den Antrag stellen, bei dem das Kind mit Hauptwohnsitz gemeldet ist. Im Einzelfall kann aber trotzdem das Einverständnis des anderen Elternteils notwendig sein.

Ist die Mutter ledig und alleinstehend, kann sie den Reisepass allein beantragen.

Der ledige alleinstehende Vater benötigt einen Nachweis über das alleinige Sorgerecht oder das Einverständnis der Mutter, dass sich das Kind bei gemeinsamer Sorge mit ihrem Einverständnis oder aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung beim Vater aufhält.

Bei Bestehen einer Vormundschaft wird der Betreuerausweis benötigt. Dieser wird vom Amtsgericht ausgestellt.

 

Bitte legen Sie beim Abholen Ihren bisherigen Reisepass vor. Auf Wunsch kann Ihnen der bisherige Reisepass ungültig zurückgegeben werden.

Sie können Ihren neuen Reisepass persönlich abholen oder jemanden hierzu bevollmächtigen. Wenn Sie eine andere Person zum Abholen bevollmächtigen, legt diese bitte eine von Ihnen unterschriebene Vollmacht, Ihren Reisepass und den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.

 

Seit dem 2. Juli 2007 können Sie in Braunschweig den Express-Reisepass beantragen. Die Lieferung von der Bundesdruckerei Berlin erfolgt in der Regel innerhalb von drei Werktagen. Bitte informieren Sie sich selbst über den Eingang. 

Unterlagen

  • bisheriger Reisepass, Personalausweis oder Kinderreisepass (auch wenn sie ungültig sind)
  • von Ledigen die Geburts- oder Abstammungsurkunde, von allen anderen die Heiratsurkunde (erforderlich nur, wenn hier eine entsprechende Urkunde noch nicht vorlag)
  • ein aktuelles Passfoto, das den biometrischen Merkmalen entsprechen muss (z. B. hinsichtlich der Qualität, Ausleuchtung und Kopfposition).
    Falls Sie kein Passfoto zur Hand haben, steht Ihnen im Eingangsbereich der Abteilung Bürgerangelegenheiten, Fallersleber Straße 1 ein Fotoautomat zur Verfügung. Da die Stadt Braunschweig nicht Eigentümerin dieses Fotoautomaten ist, kann für das Gelingen der Bilder keine Garantie übernommen werden. Im Zweifel empfehlen wir Ihnen den Besuch eines Fotogeschäfts.
  • evtl. Vordruck "Einverständniserklärung", Sie erhalten ihn unter "Downloads & Links"
  • bei Bevollmächtigung zusätzlich den eigenen Personalausweis oder Reisepass und eine von Ihnen unterschriebene Vollmacht (nur bei Abholung!)
  • Sorgerechtsbeschluss bei Beantragung für Kinder unter 18 Jahren (wenn die Antragstellung durch den ledigen alleinstehenden Vater erfolgt)

Gebühren

Die Gebühren sind bei der Beantragung zu zahlen, in den Bezirksgeschäftsstellen ist nur Barzahlung möglich.

  • 59,00 EUR
    Gültigkeit: zehn Jahre
  • 91,00 EUR (Express-Reisepass)
    Gültigkeit: zehn Jahre 
  • 37,50 EUR
    bei Beantragung vor Vollendung des 24. Lebensjahres
    Gültigkeit: sechs Jahre
  • 69,50 EUR (Express-Reisepass)
    bei Beantragung vor Vollendung des 24. Lebensjahres
    Gültigkeit: sechs Jahre
  • 22 EUR
    Zusatzgebühr für einen 48-Seiten-Pass

Werden ein Reisepass oder ein Express-Reisepass von einer unzuständigen Behörde ausgestellt, wird hierfür jeweils die doppelte Gebühr erhoben.

Bearbeitungszeit

3 - 4 Wochen

Unter Download/Links können Sie den aktuellen Bearbeitungsstand Ihres beantragten Reisepasses abfragen. Telefonische Auskunft erhalten Sie unter der Telefonnummer 470-1.

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Impressum

Stadt Braunschweig
Platz der Deutschen Einheit 1
38100 Braunschweig
Telefon: +49 5 31 4 70-1
E-Mail: stadt@braunschweig.de
Umsatzsteuer-ID: DE 114878770

Die Stadt Braunschweig ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch den Oberbürgermeister Dr. Gert Hoffmann.

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