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Personalausweis oder Reisepass (Vorläufiger -)

Informationen zu Ausweisdokumenten, die Ihnen in dringenden Fällen ausgestellt werden können

Personalausweise und Reisepässe werden in Deutschland zentral von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Dieser Vorgang dauert mehrere Wochen.

Wenn Sie jedoch schon vorher ein Ausweisdokument benötigen, können Sie einen so genannten vorläufigen Personalausweis oder Reisepass erhalten.

Prüfen Sie jeweils rechtzeitig vor einer Auslandsreise, ob Ihre Ausweisdokumente noch gültig sind. Aktuelle Auskünfte zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie bei den jeweiligen Auslandsvertretungen der Länder oder auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes (s. Downloads/Links).

Beantragung: persönlich

Voraussetzung:

Ein vorläufiger Personalausweis bzw. ein vorläufiger Reisepass können Ihnen nur ausgestellt werden, wenn Sie die endgültigen Dokumente gleichzeitig mit beantragen bzw. schon beantragt haben.

Sie können Ihr neues vorläufiges Dokument persönlich abholen oder jemanden hierzu bevollmächtigen. Wenn Sie eine andere Person zum Abholen bevollmächtigen, legt diese bitte eine von Ihnen unterschriebene Vollmacht, Ihren Personalausweis oder Reisepass und den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.

Unterlagen

  • bisheriger Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass (auch wenn sie ungültig sind)
  • bei Bevollmächtigung zusätzlich den eigenen Personalausweis oder Reisepass und eine von Ihnen unterschriebene Vollmacht
  • von Ledigen die Geburtsurkunde, von allen anderen die Heiratsurkunde (erforderlich nur, wenn hier eine entsprechende Urkunde noch nicht vorlag)
  • je ein aktuelles Passfoto
    Das Foto muss den biometrischen Merkmalen entsprechen (z. B. hinsichtlich der Qualität, Ausleuchtung und Kopfposition).
    Falls Sie kein Passfoto zur Hand haben, steht Ihnen im Eingangsbereich der Abteilung Bürgerangelegenheiten ein Fotoautomat zur Verfügung. Da die Stadt Braunschweig nicht Eigentümerin dieses Fotoautomaten ist, kann für das Gelingen der Bilder keine Garantie übernommen werden. Im Zweifel empfehlen wir Ihnen den Besuch eines Fotogeschäfts.

Gebühren

 

Die Gebühren sind bei der Beantragung zu zahlen.

  • Vorläufiger Personalausweis:
    10,00 EUR
    Gültigkeit: maximal drei Monate
  • Vorläufiger Reisepass:
    26,00 EUR
    Gültigkeit: ein Jahr
  • Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses durch eine unzuständige Behörde:
    doppelte Gebühr (52,00 EUR)

Bearbeitungszeit

Den vorläufigen Personalausweis oder Reisepass erhalten Sie sofort.
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Impressum

Stadt Braunschweig
Platz der Deutschen Einheit 1
38100 Braunschweig
Telefon: +49 5 31 4 70-1
E-Mail: stadt@braunschweig.de
Umsatzsteuer-ID: DE 114878770

Die Stadt Braunschweig ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch den Oberbürgermeister Dr. Gert Hoffmann.

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