- bisheriger Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass (auch wenn sie ungültig sind)
- von Ledigen die Geburtsurkunde, von allen anderen die Heiratsurkunde (erforderlich nur, wenn hier eine entsprechende Urkunde noch nicht vorgelegt wurde)
- Zustimmungserklärung der gesetzlichen Sorgeberechtigten, wenn die Ausstellung und Aushändigung des Personalausweises vor Vollendung des 16. Lebensjahres gewünscht ist
- Bei Abholung des Ausweises/Passes mit Vollmacht ist zusätzlich der eigene Personalausweis bzw. Reisepass und eine von Ihnen unterschriebene Vollmacht mitzubringen.
- ein aktuelles Passfoto (nicht älter als 1 Jahr), das den biometrischen Merkmalen (Öffnet in einem neuen Tab) entsprechen muss.
Falls Sie kein Passfoto zur Hand haben, steht Ihnen im Wartebereich im 3. OG der Abteilung Bürgerangelegenheiten, Friedrich-Seele-Straße 7, sowie im Wartebereich des Bürgerservice, Bohlweg 33, jeweils ein Selbstbedienungsterminal zur Erstellung von digitalen Bildern Verfügung.
Das Gerät ist nicht für Kinder unter 6 Jahren geeignet. Wir empfehlen den Besuch eines Fachgeschäftes.
Die Stadt Braunschweig ist nicht Eigentümerin der Selbstbedienungsterminals. Aus diesem Grund kann bei der Erstellung der Bilder keine Hilfestellung geleistet werden. Des Weiteren kann keine Garantie für das Gelingen der Bilder übernommen werden. Im Zweifel empfehlen wir Ihnen den Besuch eines Fachgeschäfts.