Personalausweis, Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Heirat
Beschreibung
ALLGEMEINES
- Ändert sich Ihr Familienname durch Heirat, ist ein neuer Personalausweis mit dem neuen Namen zu beantragen, da das bisherige Dokument durch diese Veränderung ungültig wird.
- Bei Vorlage ausländischer Urkunden im Zusammenhang mit der Personalausweisbeantragung (z.B. Heiratsurkunde) ist die Notwendigkeit der Überbeglaubigung bzw. einer Apostille sowie staatlich anerkannter Übersetzungen zu prüfen.
Ausnahme: Es liegt ein gültiger Reisepass mit dem neuen Namen vor.
BEI HEIRAT
Beantragung vor Heirat
- Ein neuer Personalausweis kann bereits 8 Wochen vor der Heirat auf den zukünftigen Familiennamen beantragt werden.
- Weitere Informationen zur Neubeantragung eines Personalausweises finden Sie zu "Personalausweis (Beantragung)" und unter "Personalausweis (vorläufiger-)" unter "Downloads/Links".
Beantragung nach Heirat
- Natürlich können Sie Ihren Personalausweis auch erst nach der Heirat neu beantragen.
- Weitere Informationen zur Neubeantragung eines Personalausweises finden Sie unter "Personalausweis (Beantragung)" und unter "Personalausweis (vorläufiger-)" unter "Downloads/Links".