Personalausweis, Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Heirat

Beschreibung

ALLGEMEINES

  • Ändert sich Ihr Familienname durch Heirat, ist ein neuer Personalausweis mit dem neuen Namen zu beantragen, da das bisherige Dokument durch diese Veränderung ungültig wird.
  • Bei Vorlage ausländischer Urkunden im Zusammenhang mit der Personalausweisbeantragung (z.B. Heiratsurkunde) ist die Notwendigkeit der Überbeglaubigung bzw. einer Apostille sowie staatlich anerkannter Übersetzungen zu prüfen.

Ausnahme: Es liegt ein gültiger Reisepass mit dem neuen Namen vor.

BEI HEIRAT 

 Beantragung vor Heirat

  • Ein neuer Personalausweis kann bereits 8 Wochen vor der Heirat auf den zukünftigen Familiennamen beantragt werden.
  • Weitere Informationen zur Neubeantragung eines Personalausweises finden Sie zu "Personalausweis (Beantragung)" und unter "Personalausweis (vorläufiger-)" unter "Downloads/Links".

Beantragung nach Heirat

  • Natürlich können Sie Ihren Personalausweis auch erst nach der Heirat neu beantragen.
  • Weitere Informationen zur Neubeantragung eines Personalausweises finden Sie unter "Personalausweis (Beantragung)" und unter "Personalausweis (vorläufiger-)" unter "Downloads/Links".

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