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Einbürgerung

Beschreibung

Ausländer haben nach einem 8-jährigen rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland einen Anspruch auf Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung, wenn die unten angegebenen Voraussetzungen erfüllt sind. 

Die Einbürgerung erfolgt nur auf Antrag.

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