Einbürgerung
Sie leben bereits viele Jahre in Deutschland und fühlen sich hier Zuhause? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.
Beschreibung
Gute Gründe für eine deutsche Staatsangehörigkeit sind insbesondere mehr Mitspracherecht in Politik und Gesellschaft, egal ob durch die Teilnahme an Wahlen oder eine eigene Kandidatur, freier Zugang zu allen Berufen, insbesondere im öffentlichen Dienst, Reise- und Visaerleichterungen in vielen Ländern, auch außerhalb Europas.
Ausländer haben nach einem mindestens 5-jährigen rechtmäßigen Aufenthalt im Inland einen Anspruch auf Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Die Einbürgerung erfolgt nur auf Antrag und wird nach Prüfung und Feststellung eines Anspruchs durch Aushändigung einer Einbürgerungsurkunde wirksam.
Der rechtmäßige Aufenthalt beginnt mit Erteilung der ersten Aufenthaltserlaubnis. Duldungszeiten werden nicht angerechnet. Für Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge oder subsidiär Schutzberechtigte beginnt der rechtmäßige Aufenthalt mit der Asylantragstellung, wenn der Asylantrag nicht abgelehnt wird.
Die Einbürgerung erfolgt nur auf Antrag. Das Einbürgerungsverfahren ist kostenpflichtig und dauert aktuell mindestens 18 Monate.
Detailliertere Informationen finden Sie auf der Website des Fachbereichs (Öffnet in einem neuen Tab).