Anmeldung der Eheschließung

Wer in Deutschland heiraten möchte, muss die beabsichtigte Eheschließung mündlich oder im Ausnahmefall schriftlich anmelden.

Beschreibung

Wozu dient die Anmeldung? Die Anmeldung dient vor allem dazu, Ihren Personenstand anhand der von Ihnen vorgelegten Unterlagen festzustellen und zu prüfen, ob beide Verlobte die Voraussetzungen zur Eheschließung (Volljährigkeit, Geschäftsfähigkeit, keine bestehende Ehe, keine Verwandtschaft in gerader Linie oder als Geschwister bzw. durch Adoption) erfüllen. Außerdem wird der Termin Ihrer standesamtlichen Trauung verbindlich festgelegt und Sie können sich - sofern Sie dies wünschen - ein „Stammbuch der Familie" aussuchen, in dem Sie Ihre Eheurkunde und ggf. später die Geburtsurkunden Ihrer Kinder aufbewahren können. 

Wo muss die Eheschließung angemeldet werden?
Grundsätzlich wenden Sie sich zur Anmeldung Ihrer Eheschließung an das Standesamt Ihres Haupt- oder Nebenwohnsitzes, auch wenn Sie beabsichtigen, außerhalb Ihres Wohnsitzes zu heiraten. Bei mehreren Wohnsitzen haben Sie zwischen den zuständigen Standesämtern die Wahl. Die Eheschließung selbst kann in jedem deutschen Standesamt Ihrer Wahl stattfinden. Dazu werden die Unterlagen vom Standesamt der Anmeldung der Eheschließung an das "Traustandesamt" weitergeleitet.

Wann kann die Anmeldung erfolgen?
Die Anmeldung Ihrer Eheschließung können Sie frühestens sechs Monate vor Ihrem Hochzeitstermin vornehmen. Die Reservierung eines Hochzeitstermins im Standesamt Braunschweig ist bis zu 12 Monate vorher über den Online-Traukalender (Öffnet in einem neuen Tab) möglich.

Wie kann die Anmeldung erfolgen?
Für die Anmeldung der Eheschließung müssen Sie einen Termin vereinbaren. Bitte nehmen Sie entweder telefonisch oder per E-Mail Kontakt mit uns auf. Den Termin sollten Sie möglichst gemeinsam mit Ihrem zukünftigen Ehepartner wahrnehmen.
Sollte dennoch einer von Ihnen nicht persönlich erscheinen können, so muss der/die andere Verlobte mit einer Vollmacht zur alleinigen Anmeldung der Eheschließung berechtigt werden. Den entsprechenden Vordruck erhalten Sie im Standesamt oder auch unten unter Downloads/Links.

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