
Anmeldung der Eheschließung bzw. Begründung einer Lebenspartnerschaft
Der "erste Schritt" auf dem Weg ins gemeinsame Glück ist die Anmeldung Ihrer Eheschließung oder Lebenspartnerschaft (frühere Bezeichnung: Aufgebotsbestellung) -Terminvereinbarung erforderlich!-
Die Anmeldung der Eheschließung dient vor allem dazu, Ihren Personenstand anhand der von Ihnen vorgelegten Unterlagen festzustellen und zu prüfen, ob beide Verlobten die Voraussetzungen zur Eheschließung bzw. Lebenspartnerschaftsbegründung (Volljährigkeit, Geschäftsfähigkeit, keine bestehende Ehe bzw. Lebenspartnerschaft, keine Verwandtschaft in gerader Linie oder als Geschwister) erfüllen.
Außerdem wird der Termin Ihrer standesamtlichen Trauung bzw. Lebenspartnerschaftsbegründung verbindlich festgelegt und Sie können sich - sofern Sie dies wünschen - ein „Stammbuch der Familie" aussuchen, in dem Sie Ihre Urkunde(n) aus dem Ehe- bzw. Lebenspartnerschaftsregister - früher: Heirats- bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde - und ggf. später die Geburtsurkunden Ihrer Kinder aufbewahren können. Auch die Gebühren, ggf. auch die zusätzlich für Ihre Eheschließung bzw. Begründung der Lebenspartnerschaft entstehenden Gebühren müssen im Vorfeld beglichen werden.
Die Anmeldung ist vergleichbar mir der früheren "Bestellung des Aufgebotes", jedoch wird Ihr Eheschließungswunsch nicht mehr im Aushang veröffentlicht.
Wo muss die Eheschließung bzw. Begründung der Lebenspartnerschaft angemeldet werden?
Grundsätzlich wenden Sie sich zur Anmeldung Ihrer Eheschließung bzw. Begründung der Lebenspartnerschaft an das Standesamt Ihres Haupt- oder Nebenwohnsitzes, auch wenn Sie beabsichtigen, außerhalb Ihres Wohnsitzes zu heiraten. Bei mehreren Wohnsitzen haben Sie zwischen den zuständigen Standesämtern die Wahl. Die Eheschließung selbst kann in jedem deutschen Standesamt Ihrer Wahl stattfinden. Dazu werden die Unterlagen vom entgegennehmenden Standesamt an das "Traustandesamt" weitergeleitet.
Wann kann die Anmeldung erfolgen?
Die Anmeldung Ihrer Eheschließung bzw. Begründung der Lebenspartnerschaft können Sie grundsätzlich während der Öffnungszeiten und nur nach Terminvereinbarung, frühestens jedoch sechs Monate vor Ihrem Wunschtermin vornehmen.
Müssen beide Partner zur Anmeldung der Eheschließung im Standesamt erscheinen?
Zum Heiraten gehören immer zwei Menschen. Sie sollten die Anmeldung der Eheschließung bzw. Begründung der Lebenspartnerschaft daher möglichst gemeinsam mit Ihrem zukünftigen Ehe- bzw. Lebenspartner vornehmen.
Sollte dennoch einer von Ihnen nicht persönlich erscheinen können, so muss der/die andere Verlobte mit einer „Beitrittserklärung" zur alleinigen Anmeldung der Eheschließung bzw. Lebenspartnerschaft bevollmächtigt werden. Den entsprechenden Vordruck erhalten Sie im Standesamt oder über den Link am Ende dieser Seite.
Unterlagen
Die bei der Anmeldung zu machenden Angaben und vorzulegenden Nachweise dienen der Prüfung der Ehefähigkeit und der Ermittlung etwaiger Eheverbote bzw. der Prüfung, ob ein Hindernis nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz besteht.
Informieren Sie sich daher rechtzeitig, welche Unterlagen Sie benötigen und gegebenenfalls noch zu beschaffen haben.
Welche Nachweise zwei deutsche Partner vorlegen müssen, können Sie unter dem angelegten Link erfahren.
Zusätzlich geben Ihnen auch gerne die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter des Standesamtes Braunschweig Auskunft, welche Nachweise in Ihrem persönlichen Fall erforderlich sind.
Sollte mindestens ein beteiligter Partner nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, ist eine sehr umfangreiche und spezielle Beratung notwendig.
Für diesen Fall wenden Sie sich bitte an folgende Ansprechpartner:
Herr Kaatz Telefon 0531 470-2278
Frau Przybyla-Statnik Telefon 0531 470-3430
Gebühren
Die Gebühren für die Anmeldung der Eheschließung bzw. Begründung der Lebenspartnerschaft betragen 40,00 Euro
Auch die ggfs. zusätzlich für Ihre Eheschließung bzw. Begründung einer Lebensparterschaft
| - in der jakob-kemenate | 80,00 Euro |
| - im Schloss Richmond | 220,00 Euro |
| - außerhalb der gewöhnlichen Öffnungszeiten (samstags) | 80,00 Euro |
| - in einem anderen als für die Anmeldung zuständigen Standesamt | 25,00 Euro |
anfallenden Gebühren müssen bei der Anmeldung Ihrer Eheschließung bzw. Lebenspartnerschaft beglichen wernden.
Zahlungsart
Die Gebühren können in bar oder per EC-Karte gezahlt werden.
Rechtsgrundlagen
Eine Anmeldung ist maximal 6 Monate vor der Eheschließung bzw. Begründung der Lebenspartnerschaft möglich.
Für die Anmeldung der Begründung einer Lebenspartnerschaft ist grundsätzlich der Standesbeamte, in dessen Bezirk einer der Erklärenden seinen Hauptwohnsitz hat, zuständig.
Hinweise
Die Anmeldung der Eheschließung bzw. Begründung der Lebenspartnerschaft ist nur nach Terminvereinbarung möglich.
Sofern ein Partner der deutschen Sprache nicht oder nicht ausreichend mächtig sein sollte, ist für die Anmeldung zur Eheschließung bzw. Begründung der Lebens- partnerschaft aus rechtlichen Gründen die Hinzuziehung eines vereidigten Dolmetschers oder Übersetzers erforderlich, der in die entsprechende Muttersprache übersetzt.
Bearbeitungszeit
Planen Sie für das Gespräch etwa 30 bis 40 Minuten ein.
Formulare, die Sie herunterladen können
Weitere Links
Zuständigkeit
Mitarbeiterin, Mitarbeiter
Frau Karin Czerwinski |
– |
Herr Detlef Kaatz |
- international - |
Frau Marion Kerlen |
– |
Frau Anne-Marie Kotschy-Meier |
– |
Frau Beate Lesnick |
– |
Frau Heike Pohlai |
– |
Frau Marion Przybyla-Statnik |
- international - |




