Ehefähigkeitszeugnis, Ausstellung

Das Ehefähigkeitszeugnis ist eine Bescheinigung des deutschen Standesamtes, welche bescheinigt, dass der Eheschließung der beiden in diesem Zeugnis genannten Verlobten kein Ehehindernis nach deutschem Recht entgegensteht.

Beschreibung

Wenn Sie im Ausland heiraten bzw. eine Lebenspartnerschaft eingehen möchten, sollten Sie sich bei der zuständigen Auslandsvertretung (Konsulat/ Botschaft) erkundigen, welche Unterlagen Sie benötigen.
In einigen Fällen dürfte eine erweiterte Meldebescheinigung (in dieser ist der Familienstand vermerkt) genügen. Diese bekommen Sie bei der Abteilung Bürgerangelegenheiten.

Sollten Sie deutsche/r Staatsbürger/in sein und es wird ein Ehefähigkeitszeugnis (enthält Angaben zu beiden Personen) von Ihnen verlangt, müssen Sie dieses beim Standesamt Ihres Wohnortes beantragen. Wenn kein Wohnsitz im Bundesgebiet mehr besteht, muss das Ehefähigkeitszeugnis beim Standesamt des letzten Wohnsitzes in der Bundesrepublik beantragt werden.

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