
Ehefähigkeitszeugnis bzw. Ledigkeitsbescheinigung
Das Ehefähigkeitszeugnis ist eine Bescheinigung des deutschen Standesbeamten, dass der Eheschließung der beiden in diesem Zeugnis genannten Verlobten kein Ehehindernis nach deutschem Recht entgegensteht.
Wenn Sie im Ausland heiraten bzw. eine Lebenspartnerschaft eingehen möchten, sollten Sie sich bei der zuständigen Auslandsvertretung (Konsulat/ Botschaft) erkundigen, welche Unterlagen Sie benötigen.
In den meisten Fällen dürfte eine deutsche Aufenthaltsbescheinigung (in ihr ist der Familienstand vermerkt) genügen. Diese bekommen Sie bei der Abteilung Bürgerangelegenheiten.
Sollten Sie deutscher Staatsbürger sein und es wird ein Ehefähigkeitszeugnis (enthält Angaben zu beiden Personen) von Ihnen verlangt, müssen Sie dieses beim Standesamt Ihres Wohnortes beantragen. (Wenn kein Wohnsitz im Bundesgebiet mehr besteht, muss das Ehefähigkeitszeugnis beim Standesamt des letzten Wohnsitzes in der Bundesrepublik beantragt werden.)
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Unterlagen
Da die zur Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses von beiden Partnern vorzulegen Dokumente individuell sind, erfragen Sie die in Ihrem Fall erforderlichen Unterlagen bitte unbedingt vor der Beantragung bei der zuständigen Sachbearbeiterin bzw. dem zuständigen Sachbearbeiter des Standesamtes. Sie erhalten dort auch das Formular für die Beantragung.
Gebühren
Die Gebühren für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses betragen 40,00 €
Formulare, die Sie herunterladen können
Zuständigkeit
Mitarbeiterin, Mitarbeiter
| Symbol für eine PersonHerr Kaatz, Detlef | – |



