Geburtsanzeige

Die Geburt eines Kindes muss dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich es geboren wurde angezeigt werden. Zur Anzeige sind die Eltern, sowie bei Geburten in Kliniken oder sonstigen Geburtshilfeeinrichtungen zusätzlich die Träger dieser Einrichtung verpflichtet.
Für die Anzeige von Hausgeburten gelten besondere Bestimmungen.

Beschreibung

Bei Geburten im Krankenhaus (in Braunschweig: Städtisches Klinikum Celler Straße oder Krankenhaus Marienstift) erhalten die Eltern eine Geburtsanzeige. Diese muss vollständig ausgefüllt innerhalb einer Woche nach Geburt des Kindes beim Standesamt eingereicht werden. Zusätzlich zu dieser Geburtsanzeige erhalten die Eltern weitere Informationen zu den Unterlagen, die beim Standesamt eingereicht werden müssen, damit die Geburt beurkundet werden kann. 

Unabhängig davon, wird zusätzlich die Geburt von dem Krankenhaus, in dem das Kind geboren ist, an das Standesamt übermittelt.

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