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Trauung in anderen Standesämtern

Während gesetzlich festgelegt ist, dass die Anmeldung zur Eheschließung bzw. Begründung einer Lebenspartnerschaft am Wohnsitzstandesamt (Haupt- oder Nebenwohnsitz) erfolgen muss, kann die Trauung bzw. Lebenspartnerschaftsbegründung hingegen in jedem deutschen Standesamt Ihrer Wahl stattfinden. 

Wenn Sie beide also nicht oder noch nicht in Braunschweig wohnen und trotzdem gern hier heiraten wollen, teilen Sie diesen Wunsch einfach Ihrem Wohnsitzstandesamt bei der Anmeldung mit. Die Standesbeamtin oder der Standesbeamte wird uns Ihre gesamten Unterlagen dann nach erfolgter Anmeldung übersenden und ermächtigen, Ihre Eheschließung vorzunehmen.

Gebühren

Die Gebühren für eine Eheschließung bzw. Begründung einer Lebenspartnerschaft in einem anderen als das für die Anmeldung zuständige Standesamt betragen 25,00 Euro.

Hinweise

Bei Trauungen im Ausland ist es ratsam, sich beim zuständigen Konsulat oder der Botschaft des Landes zu erkundigen, welche Unterlagen erforderlich sind.
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Impressum

Stadt Braunschweig
Platz der Deutschen Einheit 1
38100 Braunschweig
Telefon: +49 5 31 4 70-1
E-Mail: stadt@braunschweig.de
Umsatzsteuer-ID: DE 114878770

Die Stadt Braunschweig ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch den Oberbürgermeister Dr. Gert Hoffmann.

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