
Trauung in anderen Standesämtern
Während gesetzlich festgelegt ist, dass die Anmeldung zur Eheschließung bzw. Begründung einer Lebenspartnerschaft am Wohnsitzstandesamt (Haupt- oder Nebenwohnsitz) erfolgen muss, kann die Trauung bzw. Lebenspartnerschaftsbegründung hingegen in jedem deutschen Standesamt Ihrer Wahl stattfinden.
Wenn Sie beide also nicht oder noch nicht in Braunschweig wohnen und trotzdem gern hier heiraten wollen, teilen Sie diesen Wunsch einfach Ihrem Wohnsitzstandesamt bei der Anmeldung mit. Die Standesbeamtin oder der Standesbeamte wird uns Ihre gesamten Unterlagen dann nach erfolgter Anmeldung übersenden und ermächtigen, Ihre Eheschließung vorzunehmen.
Gebühren
Die Gebühren für eine Eheschließung bzw. Begründung einer Lebenspartnerschaft in einem anderen als das für die Anmeldung zuständige Standesamt betragen 25,00 Euro.
Hinweise
Zuständigkeit
Mitarbeiterin, Mitarbeiter
Frau Karin Czerwinski |
Frau Adelheid Friedrich |
Frau Marion Kerlen |
Frau Anne-Marie Kotschy-Meier |
Frau Beate Lesnick |




