Vaterschaftsanerkennung

Sind die Eltern eines Kindes nicht miteinander verheiratet, wird der Vater nur dann in die Geburtsurkunde des Kindes aufgenommen, wenn er die Vaterschaft anerkannt und die Mutter des Kindes dem zugestimmt hat.

Beschreibung

Wollen Sie die Vaterschaft anerkennen und gemeinsame Sorge erklären, wenden Sie sich bitte an das Jugendamt.

Unter Download/Links befindet sich die online Terminanfrage (Öffnet in einem neuen Tab) für die Vaterschaftsanerkennung und der gemeinsamen Sorgeerklärung.

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