Abbruchanzeige

Der Abbruch eines Gebäudes oder einer baulichen Anlage ist genehmigungsfrei, bedarf aber einer Anzeige, sofern es sich um ein Hochhaus oder einen nicht im Anhang zur NBauO genannten Teil einer baulichen Anlage handelt.

Beschreibung

Für die Anzeige eines Abbruchs eines Hochhauses oder eines nicht im Anhang zur Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) genannten Teiles einer baulichen Anlage erhält die Bauherrin oder der Bauherr eine Bestätigung.

Mit der Baumaßnahme darf nicht vor Ablauf eines Monats nach Erteilung der Bestätigung begonnen werden.

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