
Haltverbotsschilder für Umzüge
Aufstellen von Haltverbotschildern zum Freihalten der Parkfläche für Umzugsfahrzeuge bei Wohnungsumzügen.
Sie haben die Möglichkeit für Ihren Umzug die Einrichtung einer Haltverbotszone bei der Abteilung Straßenverkehr zu beantragen, wenn in der Örtlichkeit eine Parkmöglichkeit tatsächlich vorhanden ist. Liegt die Wohnung in einer Fußgängerzone oder in einem verkehrsberuhigten Bereich, können Sie für den Umzug eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Der Antrag ist mindestens 14 Tage vor dem Umzug einzureichen.
Eine Vorlaufzeit von 14 Tagen ist notwendig, da unter Umständen Ortstermine durchgeführt und ggf. die Verkehrszeichen von Ihnen mindestens 72 Stunden vor dem Umzugstermin aufgestellt werden müssen.
Die Frist von 72 Stunden muss eingehalten werden, da nur dann die in der Haltverbotszone eventuell abgestellten Fahrzeuge entfernt werden können.
Die Verkehrszeichen können Sie beispielsweise bei Umzugsfirmen erhalten. Informationen über die Verfügbarkeit und die Höhe der Kosten für die Verkehrsschilder können Sie bei den Firmen erfragen. Die Stadt selbst verfügt über keine entsprechenden Verkehrszeichen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass aus Gründen der Neutralität und Wettbewerbsgleichheit keine Firmen empfohlen werden.
Unterlagen
Um Ihren Antrag rechtzeitig bearbeiten zu können, reichen Sie diesen mindestens 14 Tage vor Ihrem Umzug bei der Abteilung Straßenverkehr ein.
Folgende Angaben sind im Antrag anzugeben:
- Kontaktdaten: Anschrift, Telefon, E-Mail
- Umzugsadresse
- Tag und Datum des Umzuges
- Standort der Haltverbotszone
- Länge des abzusperrenden Bereichs in Metern
Für Ihren Antrag können Sie das entsprechende Antragsformular (siehe "Downloads / Links") benutzen.
Gebühren
Es wird eine Tagesgebühr in Höhe von 25,00 € erhoben. Die Genehmigung enthält gleichzeitig den Gebührenbescheid und der Betrag ist innerhalb von 4 Wochen zu überweisen.
Zuständigkeit
Mitarbeiterin, Mitarbeiter
| Symbol für eine PersonFrau Lippe, Iris | – |


