Brand im Gewerbegebiet Schöppenstedter Turm

Braunschweig, 24. April 2024 - Referat Kommunikation

Wie berichtet, gelangte beim Großbrand vergangene Woche im Gewerbegebiet Schöppenstedter Turm Löschwasser unbekannter Menge mit Brandrückständen in Wabe und Mittelriede. Die Stadt Braunschweig hatte deshalb vorsorglich davor gewarnt, diese Bäche zu betreten, zur Bewässerung zu nutzen oder etwa Hunde darin baden zu lassen. Zugleich gab sie Wasserproben in Auftrag. Diese werden auf brandtypische Verbindungen sowie Kohlenwasserstoffe, mit denen nach jetzigem Kenntnisstand bzw. vermutlich auf dem Werksgelände umgegangen wurde, untersucht. Diese Untersuchung dauert noch an und benötigt je nach Substanz wegen der zum Teil aufwändigen Analyseverfahren bis zu zwei Wochen.

Ergänzend hat die TU Braunschweig die Wassergüte biologisch auf die darin lebenden Organismen analysiert. Erste Erkenntnisse liegen vor. Bei einer aus der Mittelriede entnommenen Probe konnte bei den mit dem Auge noch erkennbaren Organismen (sog. Makrozoobenthos) nichts Ungewöhnliches festgestellt werden. Die typischen Arten waren vorhanden und vital. Um die mittelfristigen Auswirkungen auf das Gewässer erkennen zu können, wird die Probe wiederholt.

Experten des Fachbereichs Umwelt der Stadtverwaltung haben am 17. April die Gewässer visuell begutachtet. Dabei zeigten sich in Wabe und Mittelriede keine Auffälligkeiten, wie zum Beispiel Verfärbungen oder tote Fische.

Gleichwohl bleibt die vorsorglich herausgegebene Warnung vor einer möglichen Verschmutzung von Wabe und Mittelriede bestehen, bis auch die Laborwerte eine Unbedenklichkeit ausweisen.

Über die Wasserproben hinaus wurde zusätzlich eine Probe aus dem im Umfeld des Brandortes vorgefundenen Aschenmaterial entnommen, die auf brandtypische Verbindungen untersucht wird. Abhängig vom Ergebnis werden ggf. weitere Bodenanalysen erforderlich.

Wenn die erwähnten Analysen und deren Auswertung vorliegen, wird die Verwaltung über die Ergebnisse berichten. Ob und welche Maßnahmen zur nachsorgenden Gefahrenabwehr notwendig werden, kann erst dann entschieden werden.

Weitere Einzelheiten in den anhängenden Stellungnahmen der Verwaltung zu Ratsanfragen: 24-23594-01; 24-23613-01 und 24-23618-01.

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