Zentraler Ordnungsdienst (ZOD)

Beschreibung

Der Zentrale Ordnungsdienst (ZOD) hat im Mai 2008 seine Tätigkeit aufgenommen.

Durch den ZOD soll das subjektive Sicherheitsempfinden der Bürgerinnen und Bürger und die Sauberkeit und Ordnung in der Stadt objektiv verbessert werden. Der ZOD ist im Rahmen des Streifendienstes im Stadtgebiet präsent. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen Bürgerinnen und Bürgern als Ansprechpartner zur Verfügung. Bei Fragen oder Problemen helfen bzw. informieren sie nach Möglichkeit direkt vor Ort oder geben Anregungen und Hinweise besorgter Bürgerinnen und Bürger über Gefahrensituationen, Verunreinigungen o. ä. umgehend an die jeweils zuständigen Stellen weiter.

Neben den täglichen Streifendiensten zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung gehören beispielsweise ebenso die zwangsweise Stilllegungen von Kraftfahrzeugen, welche die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entsprechend ihrer Kompetenzen als Verwaltungsvollzugsbeamte durchführen dürfen, zum Aufgabengebiet des ZOD.

Weitere Aufgaben des Zentralen Ordnungsdienstes sind insbesondere: 

  • Ermittlungen verschiedener Art, insbesondere in Amtshilfe für andere Behörden
  • Ermittlungen in Ordnungswidrigkeitsverfahren
  • Aufenthaltsermittlungen
  • Mitwirkung bei Schwarzarbeitskontrollen
  • Ermittlung illegaler Taubenfütterer und Anfertigung von OWi-Anzeigen
  • Überprüfungen des Anleinzwanges von Hunden in ausgewiesenen städtischen Anlagen oder während der Brut- und Setzzeit
  • Schutz öffentlicher Anlagen vor Zerstörungen
  • Bearbeitung von Bürgerbeschwerden
  • Feststellung von Verunreinigungen im Innenstadtbereich und Einleitung von Ordnungswidrigkeitsverfahren
  • Veranlassung der Entfernung von widerrechtlich abgestellten Kraftfahrzeugen im Stadtgebiet
  • Einschreiten gegen aggressives Betteln
  • Schwerpunkteinsätze in Gefahrenlagen
  • zwangsweise Schulzuführungen
  • Maßnahmen gegen Graffiti und Wildplakatieren
  • Überwachung der Schadstoffmobilhaltestellen und Werkstoffcontainerplätze
  • verschiedene Kontroll- und Überprüfungstätigkeiten 

Das Aufgabengebiet der Polizei bleibt hiervon unberührt.

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