Verkauf von Silvesterfeuerwerk

Beschreibung

Die Lagerung und der Verkauf von Silvesterfeuerwerk unterliegt den Vorschriften des Sprengstoffgesetzes.

Um den Endverkäufern die Möglichkeit zu geben sich über die Bestimmungen zu informieren hat das Nds. Innenministerium ein Merkblatt über den Verkauf und die Aufbewahrung pyrotechnischer Gegenstände der Kategorien 1 und 2 im Einzelhandel zum Jahreswechsel entwickelt, das Sie auf den Internetseiten der Niedersächsischen Gewerbeaufsicht unter www.gewerbeaufsicht.niedersachsen.de (Öffnet in einem neuen Tab) jährlich aktualisiert herunterladen können.

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