Jagdschein

Informationen zur Erteilung des Jagdscheines / Falknerjagdscheines.

Beschreibung

Zur Ausübung der Jagd ist ein gültiger Jagdschein erforderlich. Wer eine Jagd pachten möchte, benötigt einen gültigen Jagdschein und muss zuvor mindestens 3 Jahre lang Jagdscheininhaber gewesen sein. Für den ersten Jagdschein ist der Nachweis über die bestandene Jägerprüfung und ein polizeiliches Führungszeugnis notwendig. Jagdscheine können als Tagesjagdschein, Jahresjagdschein oder Jahresjagdschein für drei Jahre ausgestellt werden. Zur Erteilung muss grundsätzlich eine bestehende Jagdhaftpflichtversicherung nachgewiesen werden.

Hinweis:
Bitte sehen Sie von Sachstandsabfragen und Fragen zur voraussichtlichen Bearbeitungszeit ab, da diese die Bearbeitung der eigentlichen Anträge verzögern und insgesamt zu längeren Wartezeiten führen.

Bitte warten Sie im Interesse einer zügigen Bearbeitung bei bereits gestellten Anträgen auf Rückmeldung des Sachbearbeiters bzw. der Sachbearbeiterin.

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