Jagdschein

Informationen zur Erteilung des Jagdscheines / Falknerjagdscheines.

Beschreibung

Zur Ausübung der Jagd ist ein gültiger Jagdschein erforderlich. Wer eine Jagd pachten möchte, benötigt einen gültigen Jagdschein und muss zuvor mindestens 3 Jahre lang Jagdscheininhaber gewesen sein. Für den ersten Jagdschein ist der Nachweis über die bestandene Jägerprüfung und ein polizeiliches Führungszeugnis notwendig. Jagdscheine können als Tagesjagdschein, Jahresjagdschein oder Jahresjagdschein für drei Jahre ausgestellt werden. Zur Erteilung muss grundsätzlich eine bestehende Jagdhaftpflichtversicherung nachgewiesen werden.

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