Waffenschein, Beantragung Kleiner

Zum Beisichtragen ("Führen") von Schreckschuss-, Reiz- und Signalwaffen ist ein "Kleiner Waffenschein" erforderlich.

Beschreibung

Der Kleine Waffenschein berechtigt grundsätzlich volljährigen Personen zum verdeckten Führen von zugelassenen Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (SRS-Waffen), mit dem Zulassungszeichen „PTB (im Kreis)“ der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt, außerhalb befriedeten Besitztums (z.B. außerhalb der eigenen Wohnung, des eigenen Gartens etc.), nicht jedoch auf öffentlichen Veranstaltungen.

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