Waffenschein, Beantragung

Für das Führen, also das "einsatzbereite Beisichtragen" von erlaubnispflichtigen Schusswaffen, ist ein Waffenschein erforderlich.

Beschreibung

Das Führen erlaubnispflichtigen Schusswaffen/-teilen bedarf einer Erlaubnis, einen Waffenschein.

Erläuterungen und Hinweise