Waffenschein, Beantragung
Für das Führen, also das "einsatzbereite Beisichtragen" von erlaubnispflichtigen Schusswaffen, ist ein Waffenschein erforderlich.
Beschreibung
Das Führen erlaubnispflichtigen Schusswaffen/-teilen bedarf einer Erlaubnis, einen Waffenschein.