Regulierung von Wild- oder Jagdschäden

Ablauf bei der Regulierung von Wild- oder Jagdschäden

Beschreibung

Wildschäden sind Schäden durch bestimmte Wildarten insbesondere (Schalenwild, Wildkaninchen und Fasane) an land-, forst- oder gärtnereiwirtschaftlichen Flächen oder Pflanzen.

Jagdschäden sind Schäden, die im Zusammenhang mit der Jagdausübung an Grundstücken entstanden sind.

Der Anmeldung eines Wild- oder Jagdschadens soll ein nicht förmliches Einigungsgespräch der Beteiligten (Jagdpächter und Landwirt) vorausgehen. Bei Nichteinigung muss der Geschädigte den Schaden der Jagdbehörde innerhalb von einer Woche anmelden. Diese Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem der Schaden bemerkt wurde. Die Behörde führt dann zusammen mit  einem ehrenamtlichen Sachverständigen ein so genanntes Vorverfahren durch, das nach Möglichkeit auf eine Einigung der Beteiligten hinauslaufen soll. Bei Nichteinigung erhalten  die Beteiligten einen Vorbescheid, der innerhalb von zwei Wochen durch Klage vor dem Amtsgericht angefochten werden kann.

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