Abbau von Punkten im Fahreignungsregister (Information)

Durch die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Punkt im Fahreignungsregister abbauen.

Die Bescheinigung über die Teilnahme an dem Fahreignungsseminar ist der Führerscheinstelle innerhalb von zwei Wochen nach Ausstellung der Bescheinigung vorzulegen. Andernfalls wird die Teilnahme an dem Seminar nicht anerkannt.

Beschreibung

Durch ein Fahreignungsseminar können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Punkt im Fahreignungsregister abbauen. Das Fahreignungsseminar besteht aus verkehrspädagogischen und -psychologischen Elementen. Bei einem Punktestand von 1 bis 5 Punkten können Sie freiwillig ein Fahreignungsseminar besuchen. Innerhalb von fünf Jahren können Sie so einmalig einen Punkt abbauen.

Bei einem Punktestand von 6 bis 7 Punkten können Sie das Fahreignungsseminar ebenfalls freiwillig besuchen, allerdings ohne Punkteabzug.

Das Fahreignungsseminar soll die Ursachen der Mängel aufklären und Wege zu ihrer Beseitigung aufzeigen. Sie erhalten eine Bescheinigung über die Teilnahme zur Vorlage bei der Führerscheinstelle. Die Bescheinigung über die Teilnahme an dem Fahreignungsseminar ist der Führerscheinstelle innerhalb von zwei Wochen nach Ausstellung der Bescheinigung vorzulegen. Andernfalls wird die Teilnahme an dem Seminar nicht anerkannt.

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