Führerscheinstelle

Die Führerschein- und die Zulassungsstelle der Straßenverkehrsabteilung haben seit dem 09.02.2026 einen neuen Terminkalender. Entsprechende Links zu den Terminkalendern finden Sie auf den Seiten der Führerschein- und der Zulassungsstelle.

Termine, die ab dem 20.02.2026 im alten System gebucht werden, können zukünftig nicht mehr berücksichtigt werden. Die offiziellen Links zu diesem Terminkalender sind entweder gelöscht oder auf den neuen Kalender gelegt worden.

Wir bitten um Verständnis für diese Maßnahme, da eine Doppelbebuchung der Termine zu einer erhöhten Wartezeit für die Bürgerinnen und Bürger und einer erhöhten Belastung der Beschäftigten führt.

Beschreibung

Beschreibung

in der Führerscheinstelle werden Fahrerlaubnisse erteilt, getauscht, ersetzt, verlängert und entzogen. Erteilung, Tausch, Ersatz und Verlängerung erfolgen auf Antrag. Des Weiteren werden Maßnahmen zum Schutz der Öffentlichkeit im Rahmen des Fahreignungs-Bewertungssystems und für Fahranfängerinnen und Fahranfänger in der Probezeit sowie zur Eignungsüberprüfung angeordnet. Eine weitere Aufgabe stellt die Erteilung und Überwachung von Fahrlehr- und Fahrschulerlaubnissen dar.

Aktuelle Information: Pflichtumtausch
Die Gesetzesänderung zum Pflichtumtausch alter und unbefristeter Führerscheine ist am 19.03.2019 in Kraft getreten. Alle grauen bzw. rosa Papierführerscheine und die unbefristeten Kartenführerscheine müssen bis spätestens 19.01.2033 in den befristeten Kartenführerschein getauscht werden. Der Gesetzgeber hat eine Einteilung nach Geburtsjahrgängen (Fristenplan (Öffnet in einem neuen Tab)) beschlossen, um den Führerscheinstellen die Möglichkeit einer ordnungsgemäßen Abwicklung zu geben.

Bis spätestens 19.01.2025 müssen Fahrerlaubnisinhaber der Geburtenjahrgänge ab 1953, die noch einen grauen oder rosafarbenen Papierführerschein besitzen, diesen in einen befristeten Kartenführerschein umgetauscht haben.

Für Kartenführerscheine, die ab 01.01.1999 ausgestellt worden sind, richtet sich die Umtauschfrist nach dem Ausstellungsjahr (s. Fristenplan (Öffnet in einem neuen Tab)).  

Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis  zum 19.01.2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

Das Antragsformular für den Pflichtumtausch sowie weitere Informationen zum Thema "Pflichtumtausch" finden Sie auf der Seite Umtausch in befristeten Kartenführerschein.

 

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