Führerschein, Ersatz

Der bisherige Führerschein ist durch Diebstahl oder anderweitig in Verlust geraten bzw. unbrauchbar geworden. Ein neuer Führerschein soll ausgestellt werden.

Beschreibung

Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, muss seinen Führerschein und gültigen Personalausweis bzw. Reisepass mitführen, anderenfalls kann ein Verwarnungsgeld  fällig werden.

Ein Diebstahl von persönlichen Dokumenten sollte immer bei der Polizei angezeigt werden. Bei verlorenen Führerscheinen sollte der Ersatzführerschein erst ca. 5 - 6 Wochen nach Feststellung des Verlustes beantragt werden, da Führerscheine manchmal wiedergefunden werden. 

Bei der Antragstellung ist persönliches Erscheinen erforderlich.

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