Fahrerlaubnis auf Probe (Information)

Bei erstmaligem Erwerb einer Fahrerlaubnis wird diese für die Dauer von zwei Jahren auf Probe erteilt. Die Probezeit dauert vom Zeitpunkt der Erteilung an.

Die Fahrerlaubnis auf Probe wurde eingeführt, um dem Gefährdungsrisiko der Fahranfängerinnen und Fahranfänger entgegenzuwirken. Ein sicheres und rücksichtsvolleres Fahrverhalten soll erreicht werden; insbesondere soll das Risikobewusstsein gefördert und die Gefahrenerkennung verbessert werden.

Beschreibung

Sofern eine Fahrerlaubnisinhaberin oder ein Fahrerlaubnisinhaber auf Probe auffällt und das Vergehen im Fahreignungsregister vermerkt wird, wird die Fahrerlaubnisbehörde hierüber informiert. Maßnahmen werden auch dann eingeleitet, wenn der Verstoß in der Probezeit begangen wurde und diese zwischenzeitlich abgelaufen ist.

Ist gegen die Inhaberin oder den Inhaber einer Fahrerlaubnis innerhalb der Probezeit erstmalig eine rechtskräftige Straftat oder Ordnungswidrigkeit erfasst worden, wird die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet. Schon nach Anordnung des Aufbauseminars verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre auf insgesamt vier Jahre.
Im Wiederholungsfall wird die Inhaberin oder der Inhaber schriftlich verwarnt und ihr oder ihm wird nahe gelegt, innerhalb von zwei Monaten an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen.
Bei einer weiteren schwerwiegenden oder zwei weiteren weniger schwerwiegenden Zuwiderhandlungen wird die Fahrerlaubnis entzogen.

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