Fahrerlaubnis- Ausnahme vom Mindestalter (Information)

Sie wollen eine Fahrerlaubnisklasse erteilt bekommen, obwohl Sie das für die Fahrerlaubnisklasse erforderliche Mindestalter zum Zeitpunkt der Erteilung der Fahrerlaubnis noch nicht erreicht haben werden (betrifft nicht Begleitetes Fahren mit 17).

Beschreibung

Eine Befreiung vom Mindestalter kann zugelassen werden, wenn Sie beispielsweise einen bestimmten Beruf erlernen (z. B. Berufskraftfahrerin oder Berufskraftfahrer; Fachkraft im Fahrbetrieb; Straßenwärterin oder Straßenwärter) und für die Ausübung des Berufes eine bestimmte Fahrerlaubnisklasse erwerben müssen (z. B. Klasse C/CE, D/DE).

In diesen Fällen ist die Vorlage Ihres Ausbildungsvertrages bei Antragstellung zusätzlich zu den üblichen Antragsunterlagen ausreichend. Eine medizinisch-psychologische Untersuchung wird angeordnet um zu klären, ob die geistigen und körperlichen Anforderungen an das Führen eines Kraftfahrzeuges der beantragten Fahrerlaubnisklasse (bspw. C/CE, D/DE) im Rahmen der Ausbildung trotz Unterschreiten des Mindestalters bereits erfüllt sind.

Sofern Sie hierüber hinaus eine Fahrerlaubnisklasse vor Erreichen des Mindestalters erteilt bekommen möchten, müssen Sie neben den üblichen Antragsunterlagen einen Ausnahmeantrag (Entscheidung über die Befreiung von den Vorschriften über das Mindestalter) schriftlich einreichen, in welchem Sie begründen, weshalb das gesetzlich vorgeschriebene Mindestalter in Ihrem Fall unterschritten werden kann.

In diesem Fall kann eine Ausnahmegenehmigung nur dann erteilt werden, wenn eine unzumutbare Härte für die Betroffene oder den Betroffenen vorliegt. Bei der Prüfung der Zumutbarkeit wird insbesondere untersucht, ob das Ziel auch auf andere Weise durch öffentliche Verkehrsmittel oder Mitfahrgelegenheiten erreicht werden kann oder ob das Ziel auch mit Fahrzeugen, für die keine Ausnahme erforderlich ist, angefahren werden kann.

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