Fahrerlaubnis, Umschreibung einer ausländischen

Eine ausländische Fahrerlaubnis aus einem Staat innerhalb oder außerhalb der EU soll in eine deutsche Fahrerlaubnis umgeschrieben werden.

Beschreibung

EU-Fahrerlaubnisse:
Führerscheine aus anderen EU-Staaten gelten auch in Deutschland und müssen nicht umgeschrieben werden, auch nicht bei einem Wohnsitzwechsel nach Deutschland. Nur bei LKW- und Bus-Fahrerlaubnissen gibt es (zeitliche) Beschränkungen (siehe Bemerkung).

In welchen Fällen eine EU-Fahrerlaubnis in Deutschland ausnahmsweise nicht gültig ist, finden Sie in den Informationen des Bundesverkehrsministers zum Thema "Gültigkeit ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) in der Bundesrepublik Deutschland" (siehe "Downloads  &  Links").

Soll eine ausländische EU-Fahrerlaubnis in eine deutsche umgeschrieben werden, muss keine erneute Führerscheinprüfung beim TÜV abgelegt werden.

Andere ausländische Fahrerlaubnisse (außerhalb EU):
Mit einem gültigen ausländischen Führerschein (aus einem Staat außerhalb der EU) darf die Inhaberin oder der Inhaber noch sechs Monate ab Wohnsitznahme in Deutschland Kraftfahrzeuge im Umfang der Berechtigung führen.

Unter welchen Voraussetzungen eine ausländische Fahrerlaubnis in Deutschland nicht gültig ist, ist den Informationen des Bundesverkehrsministers zum Thema "Gültigkeit ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) in der Bundesrepublik Deutschland" zu entnehmen (siehe Downloads & Links)

Soll eine ausländische Fahrerlaubnis aus 

  • Albanien (Klasse AM ggf. mit Einschränkung)
  • Andorra
  • Bosnien-Herzegowina (Klasse B)
  • Französisch-Polynesien
  • Gibraltar
  • Guernsey
  • Insel Man
  • Israel (Klasse B)
  • Japan
  • Jersey
  • Kosovo
  • Moldau (mit praktischer Prüfung)
  • Monaco
  • Namibia (Klasse B, weitere ggf. mit Einschränkungen)
  • Neukaledonien
  • Neuseeland (Klasse 1, Klasse 6 ggf. mit Einschränkungen)
  • Republik Korea (Klassen 1, 2)
  • Republik Nordmazedonien
  • San Marino
  • Schweiz
  • Serbien (keine Fahrerlaubnisse auf Probe)
  • Singapur
  • Südafrika
  • Taiwan (Klassen B, BE mit praktischer Prüfung)
  • Vereinigtes Königreich

in eine deutsche umgeschrieben werden, muss grundsätzlich im Rahmen des Umschreibungsverfahrens keine erneute Prüfung beim TÜV (theoretisch oder praktisch) abgelegt werden. Dasselbe gilt für PKW-Fahrerlaubnisse aus bestimmten Bundesstaaten der U.S.A. und Kanada.

Soll eine ausländische Fahrerlaubnis aus einem anderen Staat umgeschrieben werden, muss im Rahmen des Umschreibungsverfahrens ggf. eine vollständige Prüfung beim TÜV (theoretisch und praktisch) abgelegt werden. Da fast alle Fahrschulen anbieten, die Umschreibungsanträge in der Führerscheinstelle abzugeben, sollten Sie sich daher - ggf. auch mit Ihren Fragen - bitte zunächst an die Fahrschule Ihrer Wahl wenden.

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