Kfz-Kennzeichenmitnahme

Sie können das bisherige amtliche Kfz-Kennzeichen weiterführen, wenn Sie ein zugelassenes Fahrzeug von außerhalb nach Braunschweig ummelden

Beschreibung

Wenn Sie ein Fahrzeug das bisher außerhalb Braunschweigs zugelassen ist nach Braunschweig ummelden, können Sie das bisherige Kfz-Kennzeichen behalten und weiterführen. Sie müssen nicht auf ein Braunschweiger Kennzeichen wechseln.

Wenn dieses Fahrzeug außer Betrieb gesetzt (abgemeldet) wird, muss bei einer späteren Wiederanmeldung aber dann ein Braunschweiger Kennzeichen zugeteilt werden.

Wenn Sie ein derzeit außer Betreib gesetztes (abgemeldetes) Fahrzeug von außerhalb nach Braunschweig ummelden, ist eine Kennzeichenmitnahme jedoch nicht möglich. Hier bekommen Sie ein Braunschweiger Kfz-Kennzeichen zugeteilt.

Wenn Sie bereits der eingetragene Fahrzeughalter sind und dann hier in Braunschweig auch der eingetragene Halter bleiben, muss die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) nicht zur Ummeldung vorgelegt werden.

 

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