Umkennzeichnung (Kfz)
Eine Umkennzeichnung muss durchgeführt werden, wenn die bisherigen Kennzeichenschilder (eines oder beide) gestohlen wurden oder anderweitig abhanden gekommen sind.
Beschreibung
Wenn die Nummernschilder von einem zugelassenen Fahrzeug verloren gehen oder gestohlen werden, muss dem Fahrzeug ein neues Kennzeichen zugeteilt werden. Es ist nicht möglich, ein Ersatzschild mit dem gleichen Kennzeichen zu benutzen! Das gestohlene oder verlorene Kennzeichen wird für 10 Jahre gesperrt.
Eine Umkennzeichnung kann auch jederzeit ohne Angabe von Gründen beantragt werden, z. B. für ein Wunschkennzeichen.